Arbeitsvertrag
Hallo Zusammen,
wir haben am 17.12.14 von der GF ein Anhörungsbogen nach § 99 BetrVG über die Festeinstellung einer Personalsachbearbeiterin zum 01.02.15 (Zeitvertrag läuft zum 31.01.15 aus) bekommen, deren wir natürlich zugestimmt haben. Am 08.01.2015 haben wir wieder ein Anhörungsbogen nach § 99 BetrVG von der selben MA bekommen, jedoch diesmal mit dem Hinweis auf eine 50% Stelle!!!! Nun meine Frage wie sieht die Rechtslage aus? Die MA stimmt der 50 % Stelle nicht zu, was können wir als BR machen?
Vorab vielen Dank für Eure Hilfe
Community-Antworten (7)
12.01.2015 um 12:03 Uhr
Ist die Festeinstellung die gleiche Person wie der Zeitvertrag? Hat sich denn Ihre Arbeit geändert, irgendeinen Grund muss es doch geben das da plötzlich nurnoch die halbe Kraft benötigt wird. Ihr seid umfassend zu informieren - da fehlen irgendwie Infos was sich seit dem 17.12. geändert haben soll.
12.01.2015 um 12:25 Uhr
Ja es handelt sich um die gleiche Person. Laut GF soll er vom Vorstand angehalten sein Personalkosten einzusparen.
12.01.2015 um 13:48 Uhr
Eines ist aber klar : nur weil ich der AG vorher anders angehört hat, hat die MA keinen Anspruch auf einen AV nach den Bedingungen. Der AG darf sich das durchaus noch einmal überlegen
12.01.2015 um 18:01 Uhr
Naja, ganz so sicher ist das jetzt aber doch nicht. Überlegen kann er ja viel. Er sollte nur aufpassen was, und vor allem wann.
Wenn hier auf einmal halbe Arbeitsplätze vorhanden sind, hätte der BR ja vorab nach §§ 90, 91, 92 und 92a BetrVG beteiligt werden müssen. Das scheint mir hier aber nicht der Fall gewesen zu sein.
Da ja vorher auch eine Vollzeitstelle besetzt werden sollte, genug Arbeit somit ja auch vorhanden zu sein scheint, kann ein Abstellen auf Personalkosten hier wohl nicht als Begründung ausreichen. Hier wäre der BR auch mit dem § 80 BetrVG mit an Board.
Bis zum Tage X schien es ja ein Vollarbeitsplatz wie jeder andere zu sein. Bei einer kalendermäßigen Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG besteht ja in der Regel beim Betroffenen die Hoffnung, spätestens nach Ablauf von 24 Monaten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen zu werden. Zumindest sah bis dato die Politik dieses so.
Dass jetzt genau dieser und nicht auch ein anderer Arbeitsplatz halbiert wird, lässt einen Missbrauch des TzBfG als nicht ganz unwahrscheinlich erscheinen.
Somit zumindest für mich hier ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot des § 4 TzBfG nicht ganz auszuschließen ist.
12.01.2015 um 20:55 Uhr
sagt doch bei der zweiten Anhörung: Nein - stimmen wir nicht zu, da dem Mitarbeiter Nachteile entstehen.
Der Kollege will ja auch nicht - also unterschreibt er wohl den Vertrag nicht.
13.01.2015 um 08:35 Uhr
Besteht dann nicht die Gefahr, dass der GF den BF Arbeitsvertrag einfach auslaufen lässt und die Kollegin nicht übernimmt? Danach einfach die Stelle mit 50% ausschreibt?
13.01.2015 um 21:13 Uhr
So eine Gefahr besteht natürlich immer. Aber genau um solches ev. Verhindern zu können, gibt es ja Betriebsräte.
Schau dir die §§ 90, 91, 92 und 92a BetrVG einmal näher an, Kommentare hierzu wären auch nicht schlecht, und Du hast dir selbst am meisten geholfen.
Verwandte Themen
Arbeitsvertrag regelt keine Kurzarbeit
ÄlterHallo, bin Angestellter in der Firma mit Arbeitsvertrag. Im Arbeitsvertrag ist keine Klausel wegen Kurzarbeit. Im Arbeitsvertrag steht mein monatliches Einkommen und auch das 13 te Monatsgehalt. I
Ergänzung zum Arbeitsvertrag
ÄlterHallo Kolleginnen und Kollegen, da ich ein recht neues BR-Mitglied bin und leider noch nicht die Erfahrung habe, versuche ich auf diesem Wege eine Idee oder einen Weg für einen Mitarbeiter zu finde
Klausel im Arbeitsvertrag - 1Std. pro Woche als Produktivitätsausgleich?
ÄlterHallo, folgenden Fall hat unser Betriebsrat auf dem Tisch: ANin mit Vollzeitbeschäftigungsvertrag vor der Elternzeit hat im Januar eine 40%-Stelle ab 16.6.08 mündlich beantragt. Unser Chef hat nun
Arbeitsvertrag Arbeitsvertrag mit 40 Std / Woche statt wie bisher 35 - Was tun?
ÄlterHallo Freunde des Forums Ich habe eine Problem, mein gültiger Arbeitsvertrag besagt 35 Std./Woche man bietet mir einen Arbeitsvertrag mit 40 Std / Woche an. Was soll ich machen.? Ein paar Erläuteru
Darf in einer Betriebsvereinbarung vereinbart werden das man von Lohnerhöhungen ausgeschlossen, wird wenn man keinen neuen Arbeitsvertrag unterschreibt
ÄlterIn der Betriebsvereinbarung steht das der Betriebsrat mit der Geschäftsführung des neuen Unternehmens eine Regelung treffen die für die Mitarbeiter gelten die einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben