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Arbeitsvertrag

K
Kikolein
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, Einen Bekannten wurde mündliche eine Stelle angeboten ,in diesem Gespräch wurde nichts erwähnt von einer Befristung und er sagte zu, nun ist der schriftliche AV eingegangen und da steht ,das es befristet ist.Nun ist mein Bekannter etwas verwirrt über die Befristung, weil ihm das nicht gesagt wurde.Er hat noch ein Angebot von einer Firma wo er einen AV ohne Befristung bekommen kann, muss er den mündlichen zugesagten AV annehmen oder kann er diesen ablehnen da nichts gesagt wurde von einer Befristung?Er hat noch nicht unterschrieben und unter Probezeit steht - .Monate.Erst nach Verlängerung sind 6 Monate Probezeit.So steht es drin.

Mit freundlichen Grüßen Kikolein

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Community-Antworten (4)

P
Paddy

27.12.2015 um 19:59 Uhr

Er wird doch sicherlich noch eine Probezeit bekommen. In der Probezeit darf beidseitig, jederzeit gekündigt werden.

C
Catweazle

27.12.2015 um 20:00 Uhr

Verträge die einem nicht gefallen unterschreibst man halt nicht.

G
gironimo

27.12.2015 um 20:27 Uhr

...eine Stelle angeboten< heißt ja noch nicht, dass man einen Vertrag gemacht hat, selbst wenn man Interesse gezeigt hat. Da hat sich dann gezeigt, dass beim mündlichen Gespräch nicht alles gesagt wurde. Nun, da man es weiß, lehnt man ab. Fertig.

D
Dezibel

28.12.2015 um 09:48 Uhr

Und eine Probezeit NACH einer Befristung ist so richtiger Blödsinn. Man sollte sich ja irgendwann mal kennen. Er soll das Ding mit freundlichen Grüßen zurückschicken und den anderen Job nehmen.

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