Guten Abend!

"Der Betriebsrat sollte vor jeder Kündigung den betroffenen Arbeitnehmer, falls dies möglich ist oder der Arbeitnehmer dies wünscht, zu der Kündigungsabsicht des Arbeitgebers befragen."
Wenn die Kündigung durch den AG noch nicht ausgesprochen ist, greift der BR dem AG hier nicht vor bzw. "informiert" der BR den AN hier nicht über seine anstehende Kündigung?