Erstellt am 06.08.2014 um 13:31 Uhr von Pjöööng
Diese Frage ist in der Allgemeinheit sicherlich bnicht zufriedenstellend zu beantworten..
Es heißt im § 77 (3) ja "durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden". Das heißt das auch Dinge die in dem Tarifvertrag geregelt sind, der anzuwenden wäre, wenn denn Tarifbindung bestünde, nicht durch BV geregelt werden können. Kurzum: Wenn es bei Euch tatsächlich Regelungen gibt, die im Widerspruch zum künftigen Tarifvertrag stehen, dann sind diese bereits heute höchstvermutlich unwirksam.
Letztendlich werdet Ihr aber vermutlich nicht umhin kommen, einen Experten zu befragen, wenn Ihr halbwegs Rechtssicherheit haben wollt.
Erstellt am 06.08.2014 um 14:34 Uhr von Petrus
Kommt drauf an, was in diesem ominösen TV steht. Wenn man Glück hat, findet man dort Sätze wie: "Der Tarifvertrag regelt die Mindestbedingungen der Arbeitsverhältnisse.
Ergänzende Bestimmungen können durch Betriebsvereinbarung zwischen
Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbart werden. Derartige Bestimmungen können –
auch in Einzelteilen – nicht zuungunsten von Beschäftigten vom Tarifvertrag
abweichen." (MTV (ERA) NwNb, §1 Abs. 1.2.1)
Und den Rest sollte euch die Gewerkschaft erklären können - die hat ja mit dem ArbGeb-Verband den Tarifvertrag geschlossen.
Erstellt am 06.08.2014 um 14:46 Uhr von Taube
Hallo Ihr,
vielen Dank für die schnellen Antworten.
Der TV ist der TV AVH.
Momentan wird bei uns der Bankentarif angewandt.
Wir haben uns schon in Verbindung mit der Gewerkschaft Verdi gesetzt. Leider sind wir im Unternehmen zu wenig Gewerkschaftsmitglieder und da hat die Gewerkschaft nicht gerade Lust uns voll zu unterstützen. Obwohl es für sie ja eine Chance wäre neue Mitglieder zu bekommen.
Immerhin kommt nächste Woche einer und versucht uns die Zusammenhänge zu erklären.
Wir haben auch einen unabhängigen RA für Arbeitsrecht, der viel für BR macht kontaktiert. Leider kann dieser erst im September. Mal sehen, was dieser sagt, was wir tun können.
Wir im BR haben natürlich Angst, das viele "Super" Sachen, die wir ausgehandelt haben, auf einmal hinfällig sind.
Lg Taube
Erstellt am 06.08.2014 um 17:26 Uhr von metallica
Prüft aber auf alle Fälle, ob euer AG auch die Tarifbindung mit abgeschlossen hat. Die Mitgliedschaft im AGV OT ist garnicht so selten.
http://de.wikipedia.org/wiki/OT-Mitgliedschaft