Erstellt am 26.05.2010 um 10:02 Uhr von Vannelle
Ihr Seid da ja in der Mitbestimmung und wenn der alte BR das in einer Sitzung behandelt hat und per Beschluß dafür war müßt Ihr Euch auch daran halten. Sollte es nur mündliche Absprachen geben nicht.
Erstellt am 26.05.2010 um 10:18 Uhr von Immie
@Vanelle
Ach... alles was ein alter BR irgendwann einmal beschlossen hat, ist in Stein gemeißelt?
@TomZTomZ
Wenn ihr eine andere Sicht der Dinge habt, macht einen neuen Beschluss.
Für die zukünftige Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber könnte es zuträglich sein,
dies mit ihm persönlich zu diskutieren und ihm direkt einen neuen Entwurf zu unterbreiten.
Erstellt am 26.05.2010 um 11:31 Uhr von Vannelle
@immie
Nein natürlich nicht. Man kann per neuen Beschluß was altes aufheben. Bei uns hat es sich mit den Jahren so eingebürgert das man ehemalige Beschlüsse des alten Gremiums (sofern nicht total unerträglich) in Ruhe lässt. So kann zwischen BR und AG eine vertrauensvolle Zusammenarbeit entstehen und beide Seiten wissen woran sie sind. Aber wie gesagt so ist das bei uns und wir haben auch noch nie das große Problem gehabt wie in anderen Betrieben, das die neuen BR`s komplett in eine andere Richtung tendierten.
Erstellt am 26.05.2010 um 11:48 Uhr von Immie
@Vannelle
Deine erste Antwort las sich ganz anders.
Vielleicht solltest du bei deiner Antwort 155488 auch so einen rasanten Sinneswandel vollziehen.
Erstellt am 26.05.2010 um 13:52 Uhr von Vannelle
@Immie
Das kannste vergessen die Antwort 155488 steht und Du hast eine merkwürdige Art
Erstellt am 26.05.2010 um 15:12 Uhr von Lotte
TomZTomZ,
ob ein neuer BR einen Beschluss aufheben kann ist primär davon abhängig, ob dieser schon Außenwirkung erlangt hat und dann sekundär ob der AG im ersten Fall zustimmt, dass der BR erneut über z. B. das MBO Programm befindet.
Wenn die Bedingungen des alten BR verschriftlicht, beschlossen und dem AG bekannt sind, sehe ich für Euch hier wenig Möglichkeiten. Zumindest ohne Zustimmung durch den AG.
Erstellt am 26.05.2010 um 16:03 Uhr von Petrus
@Tom:
Wenn es, wie Du schreibst zum Thema "Führen durch Zielvereinbarung" bislang keine Betriebsvereinbarung gibt, dann solltet ihr eine einfordern.
@Lotte
Bestehende Betriebsvereinbarungen, Regelungsabsprachen, etc. kann man kündigen. Zwar gelten diese -wie hier- im Falle der zwingenden Mitbestimmung zunächst weiter, bis eine andere Regelung getroffen ist (§77(6) BetrVG). Aber für den Fall, dass sich der ArbGeb weigert, konstruktiv zu verhandeln, hat der Gesetzgeber ja den §87(2) vorgesehen...
Erstellt am 26.05.2010 um 17:39 Uhr von Lotte
Petrus,
Du hattest aber gelesen, dass ich mir nur auf "Beschluss" bezog?
Allerdings könnte eine BV durchaus ein Weg sein, einen Beschluss außer Kraft zu setzen, wenn man es geschickt anfasst...;-)
Erstellt am 26.05.2010 um 20:01 Uhr von Immie
Es ist eine Testphase... bis September...eine Abmachung...was auch immer damit gemeint ist...
da kann man über alles Verhandeln...
@Vannelle
Und das ist gut so:-)