Erstellt am 09.07.2014 um 12:03 Uhr von gironimo
gute Frage - genau die müsst Ihr mit dem AG diskutieren und vorab nach Lösungswegen suchen. Ihr seit ja in der Mitbestimmung (§ 87 BetrVG). Vor einer Klärung gibt es eben kein o.k.
Im Übrigen scheint ja etwas an der Ausgestaltung der Arbeitsplätze nicht zu stimmen. Praktische Sehhilfen (von Brille über Lupe bis hin zur Beleuchtung) muss alles auf den Prüfstand. Dafür zu sorgen, dass dies geschieht, sehe ich auch als Eure Aufgabe.
Erstellt am 09.07.2014 um 12:32 Uhr von Pjöööng
Ich denke dass es dem Kunden relativ schnuppe ist, ob die Kollegen einem Sehtest unterzogen werden. Er will fehlerfreie Teile. Wenn er das in die Worte "Sie sollten Ihre mitarbeiter mal einem Sehtest unterziehen!" kleidet und der Arbeitgeber keine bessere Idee hat als dem BR zu erklären "Unsere Mitarbeiter müssen einen Sehtest machen, der Kunde will das so!", dann hat er noch nicht ganz verstanden was wichtig ist. Ich würde ihn dann fragen, ob er der Meinung sei, dass der Kunde glücklich sei wenn er ihm vermelden könne, dass alle AN einen Sehtest genmacht haben, aber die Teile nach wie vor fehlerhaft sind.
Was die Abweichungen angeht wäre also zuallererst mal zu klären, wie diese zustande kommen. Liegt es tatsächlich an den Augen, oder vielleicht an der Beleuchtung, den Geräten oder vielleicht bereits am Produktionsprozess? Und dann muss man da ansetzen.
Wenn ein AN auf Grund gesundheitlicher Einschränkungen seiner Tätigkeit nicht nachkommen kann, dann wäre als erstes zu klären, ob die gesundheitlichen Einschränkungen zu kompensieren sind, ggf. durch Bereitstellung von Hilfsmitteln. Erst danach wäre zu prüfen, ob der AN evtl. an einem anderen Arbeitsplatz einzusetzen wäre.
Erstellt am 09.07.2014 um 13:10 Uhr von Dieloewin
Vielen Dank für Eure Antworten.....habe mal mit unsrem Betriebsartzt gesprochen.
Werden uns mal gemeinsam die Arbeitsplätze noch mal anschauen.
@gironimo ...mit Lupen und wirklich guter Beleuchtung sind sie schon ausgestattet.
was aber ,und da habt ihr recht,nichts daran ändert mit dem GF über eine BV eine
gute Lösung zu finden. Ich weiss nicht genau, aber kann man denn die MA zwingen sich solch einer Untersuchung zu unterziehen?
Erstellt am 09.07.2014 um 13:17 Uhr von blackjack
Arbeiten die Kollegen auch am Bildschirm?
Erstellt am 09.07.2014 um 13:26 Uhr von Dieloewin
@ blackjack....nee, diese gebrannten Teile werden von den MA/innen nur mit
den Augen oder bei sehr kleinen Teilen mit der Lupe,auf Risse und Brüche
angeschaut.Dann kommen sie in Kartons, auf Paletten, in die Logistik und dann zum Kunden.
Erstellt am 09.07.2014 um 13:38 Uhr von Pickel
Sollten wirklich die Augen das Problem sein (was eher eigenartig klingt) und geeignete Hilfmittel wie Brillen oder Lupen keinen positiven Effekt haben, ist der MA natürlich objektiv nicht für diese Aufgabe geeignet, sofern die Fehlerquote außerhalb eines tolerierbaren Rahmens liegt.
In diesem Falle wäre die letzte Hoffnung eine Beschäftigung an einem anderen Arbeitsplatz, eine Entlassung aber druchaus eine leider denkbare Alternative.
Erstellt am 09.07.2014 um 13:47 Uhr von Dieloewin
@ Pickel.... na das genau ist ja das Problem müssen wir die MA/innen zu einer Brille verdonnern? obwohl sie sonst evtl gar nicht sooo schlecht sehen?? oder hat sich auch eine gewisse Routine eingeschlichen, denn früher waren die Kunden halt nicht so pingelig
Erstellt am 09.07.2014 um 14:12 Uhr von Pickel
ich schätze es hängt dann von folgender Frage ab:
Sind die Risse mit einem durchschnittlich-gutem Auge auch ohne Brille zu erkennen? Wenn ja, dann liegt der Mangel beim Arbeitnehmer und dieser sollte im Interesse seiner objektiven Tauglichkeit für den Job eine Brille tragen. Wobei hier ein normaler AG sicherlich auch mit sich reden lassen wird.
Sind die Risse aber auch für scharfe Augen nicht sicher zu erkennen, muss der AG die Hilfsmittel selbstverständlich zur Verfügung stellen.
Um das Tragen einer notwendigen Brille am Arbeitsplatz kommen Sie aber wohl nie herum, alles andere wäre auch nicht nachvollziehbar.
Erstellt am 09.07.2014 um 15:26 Uhr von blackjack
Bei einer Sichtprüfung, sind Haarrisse in Oberflächen, nicht immer sichtbar.
Diese kann man nur mit einer Eindringprüfung feststellen.
Hier sollte der Arbeitgeber ansetzen und nicht am Sehtest.
Erstellt am 09.07.2014 um 17:49 Uhr von AgendP
Dieloewin,
grundsätzlich ist das Qalitätsmangement immer und überall selbst bei uns im Primären aufgaben Kreis der Alten-Krankenpflege machen die ihre Audits. Das alles ist auch nicht schlimm und hat wohl auch seinen Grund.
Zweifel kommt nach der Prüfung raus das die Kontrollaufgaben nicht passen weil ihr nicht die richtige Technik zum überprüfen der risse habt.
Wenn der Kunde meckert muss der Ag was machen, sonst kauft der Kunde wo anders und dann ja dann gibt es keine Arbeitsplätze mehr. Ihr als BR müsst bei der QM aufpassen das es keine gezielte Verfolgung und Benachteiligung der Mitarbeiter gibt. ggf haben die Mitarbeiter hinterher Brillen, aber auch sichere Arbeitsplätze.
Die frage ist immer ist die Kontrolle gerechtfertigt und hat sie einen sinn ? oder ist sie Schikane ?
Erstellt am 11.07.2014 um 09:11 Uhr von betriebsratten
Und wenn Ihr das Problem nicht löst, werden alle arbeitslos und die Teile werden vom ermüdungsfreien Kollegen rund um die Uhr geprüft
ISRA macht sowas....
Gruss von den betriebsratten