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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schriftliche Tests - kann der BR die untersagen?

M
Mario
Jan 2018 bearbeitet

Hat der Betriebsrat das Recht schriftlich durchgeführte Tests in einer Firma zu untersagen.(Qualitäts Managements Tests)? Oder sind die Tests im bereich des erlaubten.

2.73109

Community-Antworten (9)

FB
Frank B.

24.05.2006 um 15:58 Uhr

M.E. §87 Abs.1 Ziff.6 BetrVG. Ja.

F
Fayence

24.05.2006 um 17:22 Uhr

Frank B., ich habe mir lange nichts mehr von Dir gewünscht!

Du bist doch im Besitz eines neuen Fittings? Würdest Du diesen dann mal ab und an benutzen? Als Grundübung wäre auch der Blick ins BetrVG "pur" nicht schlecht!

Wie um Himmels willen kommst Du auf den §87 Abs.1 (6) ??

K
Kölner

24.05.2006 um 18:15 Uhr

@Fayence Bleistift und Papier sind ja wohl technische Instrumente, oder?

Z
Z.Ickig

24.05.2006 um 18:38 Uhr

Ohne jeden Zweifel sind sie das! Mein Bleistift z.B. hat 117 Graphit-Stärken, ist tiefergelegt und mit einem 15-Zoll-Radiergummi mit rostfreier Chromeinfassung bestückt. Außerdem habe ich einen Fuchsschwanz an die Antenne gebunden.

F
Fayence

24.05.2006 um 19:03 Uhr

Mein Chef hat mir einen Automatik-Kugelschreiber geschenkt! Sobald ich schreibe, geht ein Licht an. Und weil dieses langwellige Licht meinen Chef erleuchten kann, ist "Kuli" wunderbarerweise zu meiner Leistungs- und Verhaltensüberwachung geeignet!

@ Z.Ickig Den Fuchsschwanz glaube ich Dir nicht! Würde Dir eher die Barbie-Puppe in Häkelkleid über Klopapierrolle abkaufen...

K
Kölner

24.05.2006 um 19:20 Uhr

@Fayence Böse...

@Z.Ickig Boah, ey!

F
Fayence

24.05.2006 um 19:48 Uhr

mario, im Sinne der Eigenkontrolle sind solche Tests manchmal nicht ganz verkehrt!

Generell kritisch sehe ich eine Auswertung. Sofern diese mit direktem Bezug zu einem AN möglich oder vorgesehen ist, würde ich als BR intervenieren. Geht aus Deiner Frage jedoch nicht hervor.

B
B.R.

24.05.2006 um 22:45 Uhr

Kommt wohl auf den Inhalt der Fragen an. Gibt der Befragte z.B. Auskunft über seine eigenen Fertig- und Fähigkeiten/Kenntnisse, so ist man wohl generell im Thema Personalfragebogen. Bitte mal den §94 BetrVG studieren...

M
Mario

26.05.2006 um 12:02 Uhr

Hallo Fayence Die Tests werden ausgewährtet,und die Mitarbeiter mit Schulungsbedarf werden dann Nachgeschult-Mündlich.Danach werden die Tests dann Vernichtet. Ist halt immer große aufregung in der Firma wenn ein Test ansteht.

gruß Mario

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