Mitbestimmung bei EDV-Test
Im Rahmen unserer BR - Tätigkeit wurden wir informiert, das ein neues EDV- Programm getestet werden soll. Mit diesem Programm ist es möglich verhaltensbedingte Kontrollen der MA durchzuführen.
Im Rahmen der Mitbestimmung haben wir die Einführung untersagt....
Der AG ist jetzt der Meinung, das er zu reinen Testzwecken und der Prüfung der technischen Kompatibilität keine Zustimmung einholen muß!
Wir sehen das anders!! Darf er testen??? Wo steht etwas dazu?
Community-Antworten (1)
05.05.2008 um 13:00 Uhr
Auch einmalige und "versehentliche" Anwendungen der technischen Einrichtungen zur MA-Überwachung unterliegen dem MBR nach § 87 (1) Nr. 6 BetrVG DEr Chef hat also zwei Möglichkeiten: Eure Zustimmung oder er baut sich ein völlig unabhängiges Testnetzwerk auf, bei dem das Programm im "HR-Modul" mit den Daten von Max Muster, Lieschen Müller, John Doe und Iwan Iwanowitsch Iwanow arbeitet, aber mangels physikalischer Möglichkeiten (vulgo: Netzwerkkabel) nicht auf die realen MA-Daten zugreifen kann. Den Rest erklärt dem ArbGeb auf Antrag (§23(3)) gern der Arbeitsrichter
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