Mitbestimmung bei EDV-Test
Im Rahmen unserer BR - Tätigkeit wurden wir informiert, das ein neues EDV- Programm getestet werden soll. Mit diesem Programm ist es möglich verhaltensbedingte Kontrollen der MA durchzuführen.
Im Rahmen der Mitbestimmung haben wir die Einführung untersagt....
Der AG ist jetzt der Meinung, das er zu reinen Testzwecken und der Prüfung der technischen Kompatibilität keine Zustimmung einholen muß!
Wir sehen das anders!! Darf er testen??? Wo steht etwas dazu?
Community-Antworten (1)
05.05.2008 um 13:00 Uhr
Auch einmalige und "versehentliche" Anwendungen der technischen Einrichtungen zur MA-Überwachung unterliegen dem MBR nach § 87 (1) Nr. 6 BetrVG DEr Chef hat also zwei Möglichkeiten: Eure Zustimmung oder er baut sich ein völlig unabhängiges Testnetzwerk auf, bei dem das Programm im "HR-Modul" mit den Daten von Max Muster, Lieschen Müller, John Doe und Iwan Iwanowitsch Iwanow arbeitet, aber mangels physikalischer Möglichkeiten (vulgo: Netzwerkkabel) nicht auf die realen MA-Daten zugreifen kann. Den Rest erklärt dem ArbGeb auf Antrag (§23(3)) gern der Arbeitsrichter
Verwandte Themen
Liegt ein Gemeinschaftsbetrieb vor?
ÄlterHallo zusammen, bitte habt Nachsicht mit mir, denn mir wurde gekündigt und ich muss mich mit der rechtlichen Materie erst noch vertraut machen, da ich gegen die Kündigung klagen werde. Zu meiner Sit
AG und Testverweigerer
ÄlterAls ob ich es schon vor Wochen geahnt hätte. ⚖ Corona-Test-Verweigerer haben keinen Anspruch auf Gehalt ⚖ Der Fall: Der Fall spielte zwar noch vor der aktuell geltenden 3G-Regelung am Arbeitsplatz, w
MA intern namentlich nennen, die einen Pishing-Test nicht bestanden haben
ÄlterGuten Morgen. Unser Unternehmen führt regelmäßig interne Pishing-Tests durch. Mitarbeiter, welche diesen Test nicht bestanden haben, sollten eine interne Schulungsmaßnahme wiederholen. So weit so gu
Zugangskontrolle 3 G Betriebsversammlung ab 24.11.21
ÄlterWir planen eine Betriebsversammlung in einen externen Raum außerhalb der Firma. Laut Verordnung dürfen die Zugangskontrolldaten der Firma nicht für andere zwecke benutzt werden. Wenn nun aber die
Betriebsrat soll
ÄlterHallo, ich bin seit fast 20 Jahren BR in einer Stiftung. Schon immer war es für unseren Geschäftsführer, bzw. den Vorstand ein Problem, dass es hier einen BR gibt. Nun hat man offenbar nach ein