ich hatte schon mehrere Jahre eine Risiko LV mit VWL laufen als ich 2010 einen Vertrag mit Gehaltsumwandlung abgeschlossen habe. Nach Angaben des Versicherungsvertreters würden einfach keine weiteren Zahlungen auf den bisherigen Vertrag getätigt und dieser würde dann still liegen. Ich müsste mich um nichts kümmern.

Nachdem im letzten Jahr der Steuerberater gewechselt wurde haben wir andere Gehaltsabrechnungen bekommen. Auf den alten Abrechnungen stand nur VWL. Bei den neuen Abrechnungen steht zusätzlich auch der Versicherungsträger und nun ist mir aufgefallen, dass die VWL noch immer auf den alten Vertrag gezahlt werden.

Ich hab mal nachgefragt und jetzt heißt es ich hätte den VWL Zuschuss doppelt erhalten.
Bei der LV und bei der Gehaltsumwandlung

Mitteilung:
wir haben die VWL und die Direktversicherung überprüft und auch sind wir der Meinung, dass der Zuschuss in Höhe von 31,04 € doppelt berücksichtigt wurde.
Wir haben den Zuschuss bei (Name Mitarbeiter) rückwirkend zum Oktober auf 18 € geändert.

Jetzt benötigen wir noch die Information von (Name Mitarbeiter), ab wann wir den VWL Vertrag stoppen sollen.

Was soll ich davon halten? Rückwirkend geändert???

Den Zuschuss habe ich ja nicht bar auf mein Konto erhalten also dürften der AG auch von mir nichts zurückfordern können, oder?

Wenn die mir jetzt rückwirkend was ändern, dann bekomme ich am Ende (Versicherungslaufzeit) nicht das raus was zu Anfang berechnet wurde.

Kann ich mich auf die Ausschlussfrist berufen, sodass nichts rückwirkend geändert werden darf?