Erstellt am 26.03.2020 um 10:40 Uhr von Kjarrigan
- andere Branchen geben auch Zuschüsse z.B. Metal, Chemie
- beruhigt die MA, mildert deren "finanzielle" Sorgen
- der Ag spart durch den Wegfall des Arbeitgeberanteils der Sozialversicherung Geld, welches er an die Ma weitergeben kann
Erstellt am 26.03.2020 um 12:48 Uhr von Kratzbürste
Der BR ist ja eigentlich wegen § 77 Abs.3 BetrVG draußen.
Dennoch - angesicht der Situation, solltet ihr Überzeugungsarbeit beim AG leisten.
Erstellt am 26.03.2020 um 13:03 Uhr von CD1970
Wer regelt das dann, haben keinen Tarifvertrag, AG ist nicht im Verband.
Erstellt am 26.03.2020 um 13:07 Uhr von Freeplay
Verhandeln.
Kompromiss finden.
Vergleiche zu anderen Firmen in der Branche aufbauen und dann drüber sprechen, was der AG bereit ist zu zahlen.
Erstellt am 26.03.2020 um 13:31 Uhr von §§Reiter
Zitat von Kratzbürste:
"Der BR ist ja eigentlich wegen § 77 Abs.3 BetrVG draußen."
Das stimmt aber nur, wenn ein Zuschuss im TV geregelt ist. Kurzarbeit gehört auch nicht zu den Dingen die "üblicherweise im TV geregelt sind".
Also keine Regelung im TV = kein § 77 Abs. 3 BetrVG.
Erstellt am 22.09.2020 um 16:12 Uhr von Rakshazar
Unser AG will partout auch keine Zuschüsse zum KuG geben (warum auch immer)
Wir verhandeln auch gerade an einer BV Kurzarbeit. Der AG möchte sie schnell haben (reine Vorsichtsmaßnahme).
Könnte man dann nicht einfach sagen, wenn es keinen Zuschuss gibt, dann unterschreiben wir die BV nicht?
Erstellt am 22.09.2020 um 16:47 Uhr von celestro
Dann geht der AG vermutlich in die Einigungsstelle und da bekommt Ihr Euren Wunsch vermutlich über die Rübe gebraten (meine Vermutung).
"Kurzarbeit gehört auch nicht zu den Dingen die "üblicherweise im TV geregelt sind"."
Die Kurzarbeit selbst vielleicht nicht ... aber ggf. die Aufstockung?
"In einigen Branchen haben die Tarifvertragsparteien eigene Regelungen getroffen, um das Kurzarbeitergeld aufzustocken. Dies zeigt eine aktuelle Übersicht, die das WSI-Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung heute vorlegt. In den Tarifverträgen verpflichten sich die Arbeitgeber, einen Zuschuss zum staatlichen Kurzarbeitergeld zu zahlen, so dass die Beschäftigten zwischen 75 und 97 Prozent des Nettogehalts (bzw. bei der Deutschen Bahn: 80 Prozent des Bruttogehalts) erhalten.
Zu den Branchen mit entsprechenden tarifvertraglichen Aufstockungsregelungen gehören u.a. die holz- und kunststoffverarbeitende Industrie in Sachsen, der Groß- und Außenhandel in Nordrhein-Westfalen, das KFZ-Handwerk in Bayern und die chemische Industrie. Entsprechende Regelungen gibt es außerdem bei der Deutschen Bahn AG und der Deutschen Telekom. In der Metall und Elektroindustrie besteht eine flächendeckende Aufstockungsregelung in Baden-Württemberg, wo das Kurzarbeitergeld je nach Umfang der Kurzarbeit auf 80,5 bis 97 Prozent des Nettogehalts erhöht wird. Beim Volkswagen-Konzern wird das Kurzarbeitergeld in Abhängigkeit der Entgeltstufen auf 78 bis 95 Prozent erhöht, wobei Beschäftigte in den unteren Entgeltgruppen die höchsten Zuschläge erhalten. Schließlich wurde am gestrigen Dienstag noch eine neue tarifvertragliche Regelung für die Beschäftigten der Systemgastronomie getroffen, wonach das Kurzarbeitergeld auf 90 Prozent des Nettoentgeldes aufgestockt wird.
https://www.lohn-info.de/kurzarbeitergeld_zuschuss.html"
Erstellt am 22.09.2020 um 18:43 Uhr von Moreno
Besser Kurzarbeit ohne Zuschuss wie entlassene Kollegen oder eine Firma die Pleite geht!
Erstellt am 23.09.2020 um 12:36 Uhr von Rakshazar
@celesto
Klar, das nehme ich auch an. Aber was ist das dann für eine Signalwirkung an die Belegschaft? Der Chef zahlt lieber ~10.000 € für eine Einigungsstelle als uns ein kleines Stück vom Kuchen abzugeben?
Erstellt am 23.09.2020 um 12:50 Uhr von moreno
Welcher Kuchen? Wollt Ihr mit den Arbeitsplätzen Eurer Kollegen spielen? Kuchen wird verteilt wenn die Auftragslage brummt! Und 10000 Euro sind nix wenn man berechnet was z.B. 30% Aufstockung an Kosten bedeutet! Habt Ihr einen WA und wisst, dass Euer AG gut dasteht, kann man versuchen mit diesen Zahlen zu verhandeln.
Erstellt am 23.09.2020 um 12:58 Uhr von celestro
"Der Chef zahlt lieber ~10.000 € für eine Einigungsstelle als uns ein kleines Stück vom Kuchen abzugeben?"
Ich würde anders "argumentieren". Der BR zwingt den AG in eine Einigungsstelle, wohlwissend das die Forderung des BR kassiert wird.
Ich bin völlig bei Euch, das eine solche Aufstockung toll wäre. Nur sieht man ja oben in meinem Zitat, das hauptsächlich "wohlhabende" Branchen da etwas zahlen. Ob man da bei Euch also mit der Brechstange drangehen sollte, müsst Ihr entscheiden.
Erstellt am 23.09.2020 um 14:38 Uhr von wdliss
Wenn der AG die BV als Vorsichtsmaßnahme haben möchte kann man den Punkt ja auch als "bei Bedarf zu Verhandeln" einfügen.