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Zuschuss zum Feiern

G
gisbertGBR
Jan 2018 bearbeitet

Der Arbeitgeber hat für jeden Arbeitnehmer Euro 25,- (netto) in Aussicht gestellt (Steuern übernimmt der AG). Einzige Bedingung: Das Geld kommt nur zur Auszahlung, wenn man gemeinsam mit den Kollegen der Abteilung etwas gemeinsam unternimmt (Essen gehen, Kegeln oder so).

Hat hier der BR mitzubestimmen und wenn ja warum und in welchem Umfang??

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Community-Antworten (8)

K
Kölner

31.12.2012 um 19:53 Uhr

@gisbertBR Es gibt Sachen, die sollte man nicht mitbestimmen. Auch nicht mitbestimmen wollen!

R
rtjum

31.12.2012 um 21:19 Uhr

sehe ich wie Kölner, Essen gehen mit der Abteilung oder Kegeln ist doch prima. Da will ein AG mal was gutes tun dann lässt man ihn. Gibts bei uns seit langem genau unter diesen Vorraussetzungen.

G
gironimo

01.01.2013 um 12:13 Uhr

stimmt - würde ich auch nicht regeln. Rein theoretisch könnte man natürlich die Verteilungsgrundsätze des Gehaltsbestandteils im Sinne des § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG regeln - wenn aber alle gleich viel bekommen, gibt es ja nichts mehr zu regeln.

B
BRMetall

01.01.2013 um 12:46 Uhr

Gironimo, wo siehst Du hier Gehaltsbestandteile? Der AG moechte AN einmalig etwas geben. Wenn waere es vergleicher mit Zuschuss zu Betriebs-/Abteilungsausflug. Wenn hier ein BR das stressen anfaengt, unterlaesst der AG es und der BR bekommt bei den AN in Erklaerungsnoete. Fazit, Ruhe sehe ehe keine MB

G
gironimo

01.01.2013 um 13:41 Uhr

ich sagte ja, dass ich es auch nicht regeln wollen würde.

Es wäre aber dennoch möglich. Verwiesen sei auf den Kommentar zum § 87 BetrVG ( z.B. Däubler. Rd.Ziffer 242 ff ).

Und außerdem: Denkbar wäre doch das Ganze auch so, dass der AG dem BR mitteilt, dass er dies und jenes vor hat und der BR - ebenfalls ganz stressfrei - sagt: "o.k. - finden wir gut"

B
blackjack

01.01.2013 um 14:34 Uhr

#Das Geld kommt nur zur Auszahlung, wenn man gemeinsam mit den Kollegen der Abteilung etwas gemeinsam unternimmt (Essen gehen, Kegeln oder so).#

Und wehe jetzt will einer nicht. Die arme Sau, was der sich dann von den Kollegen anhören müßte. Ich hätte nämlich nach Feierabend was besseres zu tun, als mich mit den Köppen die ich den ganzen Tag sehe, abends noch was zu unternehmen.

R
Roxxx

01.01.2013 um 15:50 Uhr

Hallo blackjack ! Du musst ja nicht hin. Bei uns gibt’s jedes Jahr eine Jahresabschlussfeier, Essen ist frei + eine Gutschrift auf dem Bierdeckel die dann in Getränke, Salzstangen oder sonst was umgesetzt werden kann. Eingeladen sind alle samt Ehepartner / Lebensgefährte, wer kommt bekommt Essen und die Gutschrift, wer nicht kommt bekommt eben nichts. Ausnahme sind nur die drei / vier Hanseln die die Spät- u. Nachtschicht besetzen müssen, sie bekommen den Gutschriftbetrag ausgezahlt wenn sie nicht vor oder nach der Schicht zur Feier gehen. Der BR ist beim ersten Mal darüber informiert worden, hat aber nie irgend was regeln wollen. Wenn Cheffe einläd und zahlt ist’s gut, wer nicht kommt der bleibt eben.

Prost Neujahr noch allen!

B
betriebsratten

02.01.2013 um 15:24 Uhr

Also aus steuerlicher Sicht ist das eine betriebsfördernde Maßnahme. Der Ag wirds ja wohl kaum bar auszahlen (oder??) sondern zur Verfügung gestellt heisst ja das bis zu diesem Betrag was unternommen werden darf. Es gibt da auch Obergrenzen (glaube diese 25 EUR sind eine) bis zu der der MA es nicht versteuern muss und der AG es steuerlich absetzen kann. Bei uns wirds so gehandhabt: Wer mitmachen will kann darf und soll, und wer nicht willhat eben geloost-ohne jegliche weitere Auswirkungen. Und ich denke das ist in Ordnung so. Gruß von den Betriebsratten

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