Erstellt am 27.04.2014 um 08:42 Uhr von wischwasch
§ 37 Abs. 2+3 BetrVG:
(2) Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist.
(3) Zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, hat das Betriebsratsmitglied Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Betriebsbedingte Gründe liegen auch vor, wenn die Betriebsratstätigkeit wegen der unterschiedlichen Arbeitszeiten der Betriebsratsmitglieder nicht innerhalb der persönlichen Arbeitszeit erfolgen kann. Die Arbeitsbefreiung ist vor Ablauf eines Monats zu gewähren; ist dies aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich, so ist die aufgewendete Zeit wie Mehrarbeit zu vergüten.
"Betriebsbedingte Gründe " heißt hier auch: Schichtdienst. Und wie das am Besten bei Dir geht, klärst Du im Betrieb.
Erstellt am 28.04.2014 um 09:48 Uhr von martinez
BR Arbeit ist ein Ehrenamt und fällt damit nicht in das AZ Gesetz.
von dem her gesehen kannst du die Sitzung antreten und Abends wieder zur Arbeit.
Sprich mit deinem BRV und sucht gemeinsam nach einer besseren Lösung.
Sprecht dies gegebenfalls auch einfach mit dem AG ab, vll findet sich ja eine einfache Lösung.
Im Gesetz steht nur, dass du innerhalb eines Monats einen Ausgleich bekommen musst, nicht dass man dich direkt freistellen muss eine Schicht vorher oder nachher.
Gruß