Hallo,
meine Frage handelt über einen nicht freigestellten Betriebsrat in Wechselschicht (wöchentlich wechselnd). Wenn ich Nachtschicht habe und es ist morgens eine Betriebsratssitzung, wie muss ich vom Betrieb freigestellt werden?
Ich kann schlecht nach der Nachtschicht zur BR-Sitzung und kann danach, wenn diese gegen 14 Uhr zu ende ist, nicht noch um 21 Uhr meine Schicht antreten.
Muss mich der Betrieb für die Schicht davor und die Schicht danach freistellen?
Wenn ja, wo finde ich dies im Betriebsverfassungsgesetzt bzw. in anderen Gesetzen oder Urteilen.
Vielen Dank im voraus für die Antworten.
Und allen neu gewählten Betriebsräten, alles Gute in ihrer Amtszeit