Erstellt am 28.03.2014 um 17:18 Uhr von petrus
Was unterscheidet bei euch eine kurze Abstimmung von einem formellen Beschluss?
Erstellt am 28.03.2014 um 17:39 Uhr von gironimo
.... die BR-Sitzung - nehme ich an.
Ihr solltet Euch über die Vorgehensweise grundsätzlich einigen. Letztendlich kommt es ja auch auf den Inhalt an, der kommuniziert werden soll.
Letztendlich muss man sagen, dass alle Verlautbarungen des BRs, die Meinung des BR widerspiegeln soll - und die ist Beschlusslage.....
Und wie Ihr das dann umsetzt - macht es nicht zu schwierig.
Erstellt am 28.03.2014 um 17:54 Uhr von petrus
Wie selten tagt das Gremium und wie dringend ist der Aushang?
Wir stimmen den Inhalt solcher Infos auch per Email ab - und nach bzw. in der wöchentlichen BR-Sitzung geht der dann an die Koll. raus.
Im Protokoll steht dann sowas wie: Der BR hat beschlossen, dass Schreiben im Anhang per Mail / am Schwarzen Brett / im Intranet zu veröffentlichen. xx Ja / yy Nein / zz Enthaltung. Die Feststellung der Zahlen fürs Protokoll dauert dann weniger als 1 Minute :-)
Erstellt am 28.03.2014 um 18:07 Uhr von buebue
Vielen Dank. Der Aushang ist nach E-Mail-Abstimmung erfolgt. Ein BR-Mitglied hat sich aber nicht an der E-Mail-Dikussion beteiligt und hinterher die Veröffentlichung vom schwarzen Brett genommen. Aber wir hatten halt keinen formellen Beschluss.
In welchen § des BetrVG steht denn, dass ein Beschluss gefasst werden muss?
Erstellt am 28.03.2014 um 18:26 Uhr von Nubbel
da es keine umlaufbeschlüsse im betriebsrat gibt, hättet ihr auch bei beteiligung aller betriebsratsmitglieder keinen beschluss gehabt.