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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahl des BR-Vorsitzenden

L
leonardo
Nov 2016 bearbeitet

Die BR-Wahl in unserem Unternehmen ist gelaufen. Es gab drei Listen; später stellte sich heraus (bzw. einigen war es vorher klar), dass zwei der Listen (nennen wir sie Liste I und II) von vorn herein miteinander paktiert haben. In der konstituierenden Sitzung sollte dann derjenige zum BR-Vorsitzenden gewählt werden, der auf Platz 1 der Liste I stand. Dies wäre auch passiert, wenn nicht ein Betriebsratsmitglied einer der paktierenden Listen (welches von diesem Pakt nichts wusste) in der geheim durchgeführten Wahl für den um den Vorsitz konkurrierenden "Gegner" gestimmt hätte - und diese Stimme dann letztlich ausschlaggebend war. Soll heißen: aufgrund des "Verrats" dieses Mitglieds der Liste I wurde der auf Platz 1 gesetzte der Liste III in der konstituierenden Sitzung zum Vorsitzenden gewählt. - In Folge der Enttäuschung des Liste-I-Führers, der sich um seinen BR-Vorsitz gebracht sah, wurde besagtem "unsolidarischem" Betriebsratsmitglied nahegelegt, zurückzutreten als Betriebsratsmitglied und Platz zu machen für einen listensolidarischen Nachrücker.

Meine Frage nun: dürfen vor einer BR-Wahl zwei getrennt antretende Listen derlei Absprachen miteinander treffen bzw. (heimlich) miteinander paktieren? Und: darf in einer geheimen Wahl, wo es um den BR-Vorsitzenden geht (und ja nicht mehr um die Wahl einer Liste) ein Betriebsratsmitglied genötigt werden, sich für die eigene Liste zu entscheiden, statt für die Person, und zwar die seiner freien Wahl, bzw. statt nach eigenem Gewissen zu entscheiden?

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Community-Antworten (5)

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Cykex

18.03.2014 um 21:54 Uhr

Es entscheidet ja das Gremium zusammen wer BRV wird und wenn in der Mehrheit der Kollege als BRV gewählt wurde gibt es daran nichts mehr zu rütteln,sofern alles sauber abgelaufen ist. In der Geheimen BRV Wahl sieht man ja nur das Stimmenverhältniss dementsprechend wird derjenige mit den meisten stimmen zum BRV gewählt Und ernsthaft jemanden zum Rücktritt aufzufordern nur weil sich der alte BRV ungerecht behandelt fühlt ist schon armseelig, man muss auch mit Entscheidungen leben können die nicht im sinne des Einzelnen sind Hoffe habe es auch richtig verstanden

m.f.g

N
Nubbel

18.03.2014 um 22:23 Uhr

das nennt man demokratie, oder was denkst du wie das in budestag, bundesrat, stadtrat oder aufsichtsrat läuft? überraschung:)

O
Oblatixx

18.03.2014 um 22:23 Uhr

Absprachen dürfen sie schon treffen, aber du siehst ja, wohin das trotzdem führen kann. Lasst euch nicht kirre machen,und ja nicht wegen so einer beleidigten Leberwurst zurücktreten! Demokratie kann auch schmerzhaft sein!

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leonardo

19.03.2014 um 08:14 Uhr

Vielen Dank für die Antworten.

Ja, es ist "interessant", so unmittelbar mitzuerleben, wie eine BR-Wahl ablaüft und was da passiert (bislang hatte ich damit nichts zu tun) ...

Ich hoffe sehr, dass das zum Rücktritt genötigte BR-Mitglied bleibt und werde es unterstützen so gut es geht.

G
gironimo

19.03.2014 um 10:54 Uhr

Wie kann man denn wissen, wer bei einer geheimen Abstimmung der Abtrünnige war? Wenn derjenige sich selbst geoutet hat, ist das doch nur fair.

Da gibt es nichts zurückzutreten - sondern nur ein Wahlergebnis zu akzeptieren.

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