Die BR-Wahl in unserem Unternehmen ist gelaufen. Es gab drei Listen; später stellte sich heraus (bzw. einigen war es vorher klar), dass zwei der Listen (nennen wir sie Liste I und II) von vorn herein miteinander paktiert haben.
In der konstituierenden Sitzung sollte dann derjenige zum BR-Vorsitzenden gewählt werden, der auf Platz 1 der Liste I stand. Dies wäre auch passiert, wenn nicht ein Betriebsratsmitglied einer der paktierenden Listen (welches von diesem Pakt nichts wusste) in der geheim durchgeführten Wahl für den um den Vorsitz konkurrierenden "Gegner" gestimmt hätte - und diese Stimme dann letztlich ausschlaggebend war. Soll heißen: aufgrund des "Verrats" dieses Mitglieds der Liste I wurde der auf Platz 1 gesetzte der Liste III in der konstituierenden Sitzung zum Vorsitzenden gewählt. - In Folge der Enttäuschung des Liste-I-Führers, der sich um seinen BR-Vorsitz gebracht sah, wurde besagtem "unsolidarischem" Betriebsratsmitglied nahegelegt, zurückzutreten als Betriebsratsmitglied und Platz zu machen für einen listensolidarischen Nachrücker.

Meine Frage nun: dürfen vor einer BR-Wahl zwei getrennt antretende Listen derlei Absprachen miteinander treffen bzw. (heimlich) miteinander paktieren?
Und: darf in einer geheimen Wahl, wo es um den BR-Vorsitzenden geht (und ja nicht mehr um die Wahl einer Liste) ein Betriebsratsmitglied genötigt werden, sich für die eigene Liste zu entscheiden, statt für die Person, und zwar die seiner freien Wahl, bzw. statt nach eigenem Gewissen zu entscheiden?