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Wahl zum BR-Vorsitzenden

D
Desperado
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

da ich zum Zeitpunkt der konstituierenden Sitzung des neuen Betriebsrates OP bedingt nicht anwesend sein kann, ich aber das Amt des BR-Vorsitzenden anstrebe, habe ich eine Frage. Ist es möglich die Kandidatur und auch die Annahme im Fall der Wahl schriftlich dem Wahlvorstand kund zu tun? Ich kann weder im Fitting noch im Internet etwas dazu finden.

Vielen Dank

3.00703

Community-Antworten (3)

V
valdi

22.03.2014 um 03:01 Uhr

Bitte lese $29 BetrVG. Somit der Wahlvorstand nicht dein Ansprechpartner ist > Du musst schon BR- Kollegen haben > die dich Vorschlagen und deinen Brief mit Kanditaturbereitschaft und Wahlannahme verlesen > dann viel Glueck > besonders mit dem Stellvertretenen BR- Vorsitzenden > $26 BetrVG da steht nicht > Anwesenheit ist Pflicht > wenn die Mehrheit dich will > Unser Vorsitzender wurde vor 8 Jahren > auch so gewaehlt.

P
pillepalleTR

22.03.2014 um 14:36 Uhr

@valdi: In welcher Art und Weise hilft uns §29 BetrVG in diesem Zusammenhang weiter?

Meiner Meinung nach kann der WV durchaus das Anliegen des Erkrankten direkt zu Sitzungsbeginn vortragen. Sowas nennt man dann überlicherweise "Informationsweitergabe" im Rahmen einer gewissen "Fairness". Wenn dieses Anliegen dann bei der Wahl des BR-V von den BR-M nicht berücksichtigt wird und niemand den Kollegen zur Wahl vorschlägt, dann ist das so. Dann will man scheinbar den Kollegen nicht als BR-V! Aber was soll den WV daran hindern, zu Sitzungsbeginn die Anwesenden von diesem Kandidaturwusnch zu unterrichten?

EDIT Zusatz: es könnte ja sein, dass die OP schon vor der Stimmauszählung ansteht und somit die Zusammensetzung des BR noch gar nicht bekannt ist. Und dann? An wen wendet man sich dann? Da ist der WV doch das Naheliegenste.

D
Desperado

23.03.2014 um 09:38 Uhr

Vielen Dank für eure Antworten, ich werde alle Unterlagen sowohl dem WV als auch einem Kollegen meines Vertrauens zur Verfügung stellen, und hoffen das alles klappt.

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