Erstellt am 22.03.2014 um 02:01 Uhr von valdi
Bitte lese $29 BetrVG. Somit der Wahlvorstand nicht dein Ansprechpartner ist > Du musst schon BR- Kollegen haben > die dich Vorschlagen und deinen Brief mit Kanditaturbereitschaft und Wahlannahme verlesen > dann viel Glueck > besonders mit dem Stellvertretenen BR- Vorsitzenden > $26 BetrVG da steht nicht > Anwesenheit ist Pflicht > wenn die Mehrheit dich will > Unser Vorsitzender wurde vor 8 Jahren > auch so gewaehlt.
Erstellt am 22.03.2014 um 13:36 Uhr von pillepalleTR
@valdi: In welcher Art und Weise hilft uns §29 BetrVG in diesem Zusammenhang weiter?
Meiner Meinung nach kann der WV durchaus das Anliegen des Erkrankten direkt zu Sitzungsbeginn vortragen. Sowas nennt man dann überlicherweise "Informationsweitergabe" im Rahmen einer gewissen "Fairness".
Wenn dieses Anliegen dann bei der Wahl des BR-V von den BR-M nicht berücksichtigt wird und niemand den Kollegen zur Wahl vorschlägt, dann ist das so. Dann will man scheinbar den Kollegen nicht als BR-V!
Aber was soll den WV daran hindern, zu Sitzungsbeginn die Anwesenden von diesem Kandidaturwusnch zu unterrichten?
EDIT
Zusatz: es könnte ja sein, dass die OP schon vor der Stimmauszählung ansteht und somit die Zusammensetzung des BR noch gar nicht bekannt ist. Und dann? An wen wendet man sich dann? Da ist der WV doch das Naheliegenste.
Erstellt am 23.03.2014 um 08:38 Uhr von Desperado
Vielen Dank für eure Antworten, ich werde alle Unterlagen sowohl dem WV als auch einem Kollegen meines Vertrauens zur Verfügung stellen, und hoffen das alles klappt.