Erstellt am 16.11.2013 um 17:19 Uhr von blackjack
....der Wahlvorstand beschließt seine Schulung und nicht der BR.
Erstellt am 16.11.2013 um 18:27 Uhr von AlterHase
Ergänzung von der von blackjack bereits gegeben Antwort.
1. Richtig, der BR zweifelt hier zu recht. Ergibt sich schon aus der Kostentragung. Ist es beim BR der 40er, so fallen sie bei einem WV unter den 20er-BetrVG.
2. Die für einen BR bestehende vertrauensvolle Zusammenarbeit gibt es bei einem WV – AG nicht.
Er ist hier ausschließlich dem Gesetz; und natürlich der Belegschaft gegenüber verpflichtet.
3. Bitten kann er soviel er will. Betriebliche Gründe wären hier ev. Zielführender.
4. Da der BR ja an seiner Zuständigkeit zweifelt, scheint er den Beschluss ja auch nicht getroffen zu haben. Also gehen ihn sämtliche hier bestehenden Fragen auch nichts an.
Ergo. Füße stillhalten, Mund verschließen und den Ollen mit seiner Unwissenheit allein lassen.
Erstellt am 16.11.2013 um 18:31 Uhr von Charlys
...letztlich hat auch das BAG entschieden, man muss sich nicht auf günstigere Seminare der Gewerkschaft verweisen lassen.
Also WV kann man ja dem AG vorschlagen um Geld zu sparen sollte er hier keine Probleme mehr machen, denn sonst müsste man einen Anwalt einbinden und dann würde echte vermeidbare Kosten entstehen.
PS: Der AG muss diese Schulung NICHT genehmigen! Er kann nur falls er Probleme hat den Rechtsweg nutzen was ihn wiederum vermeidbares Geld kostet.
Erstellt am 16.11.2013 um 18:34 Uhr von Snooker
Hallo dela
Fremdverirrt im Forum. :-)
Recht hat er euer BR, wenn er das auch ziemlich spät merkt. Der WV ist hier sein eigenes Gremium mit seinen eigenen Entscheidungen. So beschließt er selbst ob Schulungen nötig sind, wer zu den Schulungen wann fährt und teilt dies dem AG mit der Kostennote des Anbieters mit. Die Übernahme der Kosten ergeben sich im übrigen aus § 20 Abs. 3 BetrVG.
Gruß
rainerw
Erstellt am 16.11.2013 um 18:45 Uhr von AlterHase
@ Charlys
Dein Einsatz in allen EHREN, aber schlag doch bitte nicht immer gleich in die Vollen und schieße mit Kanonen auf Spatzen.
Bei dir bekommt man wirklich manchmal den Eindruck, dass der andere schon am Boden liegt, obwohl das Gewehr noch gar nicht geladen wurde.
Sorry, ich möchte DIR nun wirklich nichts Böses, aber einwenig mehr Bezug zur Gegenwart, ist bestimmt besser als eine ständige Endzeitbeschreibung.
Erstellt am 16.11.2013 um 19:29 Uhr von Charlys
AlterHase
der WV kann nun ja nicht ewig verhandeln bis er endlich seine Schulung bekommt. Daher sollte man mit dem AG reden und dann die rechtlichen Fakten anbringen.
Ich habe nicht geraten sofort zum Anwalt und den lossenden. Also, bitte richtig lesen und nicht reindeuten und dann mir sagen was ist falsch!
PS: delagundula
Es gibt aber auch in der Rechtsprechung einen großen Unterschied, ob der WV aus BRM besthet oder auch NICHT-BRM-Koll.
Denn bei BRM unterstellt man auch ein gewisses Wissen betreffend Wahl.
Erstellt am 16.11.2013 um 20:06 Uhr von AlterHase
@Charlys
In den letzten beiden Sätzen unterliegst Du Fantastereien.
Das BAG macht hier keine Unterschiede. Es ist egal ob BRM oder nicht. Einzig eine ev. bestehende Vorkenntnis eines WVM in Bezug zur Wahl, kann hier ein Entscheidungsmerkmal sein. Mit einem BRM hat dies rein gar nichts zu tun.
Sorry, nicht nur bei den Letzten……
Erstellt am 18.11.2013 um 17:22 Uhr von delagundula
Ich danke Euch für eure Meinungen.
@all...nicht streiten. Ich nehme mir aus den Antworten was mir sinnvoll und logisch erscheint und prüfe dann den Vorgang unter Berücksichtigung der einschlägigen Kommentare und trage die daraus gewonnen Ergebnisse dem Gremium vor.
Bei bestimmten (nicht im Thread geführten) Antworten bin ich emotionslos.
@ reinerw
... lesend (und manchmal wundernd) all überall :-) !
Schön das Du mich erkannt hast ;-)...ist doch schon ein wenig her...
LG Dela