Erstellt am 07.11.2013 um 07:34 Uhr von Oblatixx
Auf alle Fälle sind diese Listen meinungsbildend. Ihr werdet es nicht leicht haben.
Trotzdem viel Erfolg!
Erstellt am 07.11.2013 um 08:11 Uhr von sashbe
Reicht es wenn man bei der Versammlung die Listen vorlegt oder müssen die Leute auch da sein?
Erstellt am 07.11.2013 um 08:14 Uhr von Oblatixx
Ich verstehe nicht.
Du willst Listen GEGEN einen Betriebsrat zur Wahlversammlung vorlegen? Das kann doch nicht in deinem Interesse sein. Klär mich mal auf.
Erstellt am 07.11.2013 um 08:17 Uhr von sashbe
Nicht ich ! Das machen andere Kollegen /Vorgesetzte ich habe mit zur Versammlung geladen und will wissen was diese Listen bewirken können.
Erstellt am 07.11.2013 um 08:31 Uhr von kratzbuerste
Mach Dir ein par Kopien von diesen Aushängen oder nimm besser noch ein Original an dich. Dann kannst Du nach der Wahl oder mit der Gewerkschaft einen Fachanwalt fragen, ob sich das hier lohnt:
§ 119 Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. eine Wahl des Betriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats oder der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 oder 5 bezeichneten Vertretungen der Arbeitnehmer behindert oder durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen beeinflusst,
Das Ziel der Aushänge: Angst, Einschüchterung, keine Kandidaten -> kein Betriebsrat.
Gegenmittel: Nicht irre machen lassen. Werbung für die Sache machen.
Erstellt am 07.11.2013 um 09:21 Uhr von sashbe
Das Weihnachtsgeld zu streichen ist ja dann quasi auch eine Androhung von Nachteilen? Oder wie soll ich das verstehen
Erstellt am 07.11.2013 um 11:51 Uhr von AlterMann
Natürlich ist es das.
Alles, was in Deinen Augen eine Wahlbehinderung sein könnte, solltest Du sichern: Kopien von Aushängen, Androhung von Weihnachtsgeldentzug und alles, was Dir noch so auffällt. Vielleicht gibt es ja auch Kollgen, die Äußerungen vom AG bezeugen. Sprich mit Deiner Gewerkschaft darüber. Die können dem AG schon jetzt einen deutlichen Brief schreiben.
Außerdem wird der Ärger mit der BR-Wahl ja vermutlich nicht enden. Dann ist es ganz gut, wenn der AG den ersten Warnschuss schon bekommen hat.
Erstellt am 07.11.2013 um 17:16 Uhr von BRMtgl
Also, einfach Plakate abnehmen / entfernen geht nicht. Dieses kann eine Abmahnung oder gar Kündigung mitsichbringen. Da ist es dann auch egal ob diese Listen ggf rechtswidrig sind.
Ihr könnt und solltet nun schon einen Anwalt einbinden. Der kann dann dem AG unter Androhung einer Strafe via ArbG jegliche Behinderung der Wahl auch die Androhung des Streichens des Weihnahchtsgeld untersagen lassen. Dieses dann auch ggf per Eilverfüung. Er kann auch via ArbG dem AG aufgeben lassen diese Plakate zu entfernen und dafür Sorge zu tragen, dass es keine solche wieder gibt.
PS: Die Kosten des Anwaltes müsste der Ag tragen.
Betreffend Weihnachtsgeld ist ggf sogar schon der Sachverhat der Betrieblichen Übung eingetreten, dann MUSS der AG es weiter zahlen.
Erstellt am 08.11.2013 um 17:03 Uhr von Hoppel
@ sashbe
Wann soll denn die Wahlversammlung statt finden? Ich vermute mal, nicht erst in ein paar Wochen ...
Ihr solltet als Einladende umgehend einen Rechtsanwalt konsultieren und rechtliche Schritte gegen den AG einleiten.
Ihr könnt nicht davon ausgehen, dass die Gewerkschaft überhaupt tätig wird. Und bis diese Frage geklärt ist, läuft euch die Zeit davon.
Wie schon angesprochen, sollte ihr unbedingt Beweise sichern. Kopien dieser Aushänge und Fotos vor Ort.