Aushang der Listen
Guten morgen.
Wie immer habe ich fragen . Aber erst mal die Erklärung .
Also unsere Frist zur Abgabe unserer Listen endet heute.
Morgen werden diese veröffentlicht,
Soweit so gut.
Ich habe meine liste letzten. Montag abgegeben..
Der Wahlvorstand hat diese listen ja auf heilbare bzw. Unheilbare Mängel zu prüfen und zwar unverzüglich also zwei bis drei Tage nach Einreichung.
Das ist bis heute nicht passiert.
Der Wahlvorstand hatte noch keine Sitzung.
Da der Wahlvorstand die listenführer ja zur Auslosung der ordnungsnummern laden muss und zwar rechtzeitig ist morgen der Termin zum veröffentlichen zu kurzfristig.
Wenn der Wahlvorstand ja die eingegangen Listen erst dann morgen prüft und Mängel feststellt dann beginnt ja eine Frist von drei Tagen um diese Listen zu korrigieren.
Nun die Frage . Ich nehme an das der Wahlvorstand die Listen einfach so raushängt .
Reicht das dann zur Wahlanfechtung aus ???
Community-Antworten (4)
11.03.2014 um 08:54 Uhr
Hallo Teufel, im Prinzip ja, denn die Prüfung der Vorschlagslisten ist eine Rechtspflicht des WV.
Allerdings, wenn keine der Vorschlagslisten einen Fehler hat, wird es u. U. schwer dem WV nachzuweisen, dass er der Pflicht nicht nachgekommen ist.
11.03.2014 um 08:59 Uhr
@Teufel Der Wahlvorstand muss unverzüglich einen eingehenden Wahlvorschlag prüfen! Hast du die Liste am 03. oder 10. März abgegeben. Letzter Montag laut deiner Schilderung wäre der 10. März?
11.03.2014 um 09:25 Uhr
Am dritten März.
11.03.2014 um 10:27 Uhr
Gehst Du denn von Mängeln aus?
Ich würde mir da zunächst nicht all zu große Sorgen machen. Die Verantwortung trägt ja jetzt erst einmal der Wahlvorstand. Wenn er die Liste für o.k. erklärt, ist es sie erst einmal.
Und wo kein Kläger, da auch kein Richter. Ob jemand zum Gericht läuft und entscheidende Wahlmängel aufzeigen kann, sei dahin gestellt.
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