Erstellt am 10.10.2013 um 16:31 Uhr von gironimo
Text geändert.
Ich sehe gerade, Du bewegst Dich auf der Ebene Personalvertretungsgesetz. Da gelten, u.U. in den einzelnen Bundesländern andere Reglungen.
Ich gehe aber davon aus, dass es Sache des Gremiums ist darüber zu beschließen, wer welche Aufgaben wahrnimmt, wenn es nicht automatisch der Vorsitzende sein soll.
Erstellt am 11.10.2013 um 08:23 Uhr von Hoppel
In keinem Bundesland gibt es eine Vorgabe, dass nur der Vorsitzende oder stellv. Vors. an Bewerbungsgesprächen teilnehmen darf.
Auch ist der TeilnahmeANSPRUCH der Personalvertretung an Vorstellungsgesprächen nicht in jedem Bundesland vorgesehen.