In einer unserer Abteilungen sind die Arbeitsaufträge derart gestiegen, dass unsere Geschäftsleitung angeordnet hat, dass wir von 2-Schicht- auf 3-Schichtbetrieb umgestellt werden sollen.Dies soll in den nächsten 2 Wochen umgesetzt werden. Gibt es für solche Anordnungen eine gesetzliche Grundlage?Manche Arbeitnehmer befürworten diese Anordnung nicht, da sie einen Arbeitsvertrag haben, der lediglich einen Schichtwechsel beinhaltet.Reichen dise erwähnten 2 Wochen der Vorankündigung aus bzw. kann eine solche Anordnung ohne Weiteres auf diese Art durchgeführt werden?