Erstellt am 13.06.2022 um 13:33 Uhr von Stefan1808
Hi,
der vorherige BR hat doch dem Wechsel sicher nicht zugestimmt ohne vorher die rechtliche Lage zu prüfen.
Also warum sollte da einer Verlängerung etwas im Wege stehen?
Erstellt am 13.06.2022 um 13:40 Uhr von Don78
Es weiß halt keiner von uns, ob das immer wieder fröhlich verlängert werden kann, oder ob es da eine Grenze gibt. Ob vlt. die Zuschläge irgendwann angepasst werden müssen usw.
Erstellt am 13.06.2022 um 13:46 Uhr von Dummerhund
"Ob vlt. die Zuschläge irgendwann angepasst werden müssen usw."
Dies kann man dem AG doch als Forderung für eine weitere Verlängerung für 3 Monate stellen.
Der AG will was, also soll er auch was dafür geben.
Erstellt am 13.06.2022 um 13:47 Uhr von Relfe
das solltest Du wirklich mal mit einen Arbeitsrechtler prüfen bez. der Rechtslage, dafür benötigt man auch die Details aus Av, BV ggf TV.
Aber andere Frage:
was ist denn die Alternative, wenn man die Aufträge in 2-Schichten nicht bewältigt bekommt?
Aufträge liegen lassen?
Konsequenzen für den Betrieb?
Mehr MA einstellen, geht das so einfach und sind die Fachleute am Arbeitsmarkt verfügbar?
diese Fragen würde ich mir zuerst stellen, bevor ich über die rechtlcihen Möglichkeiten der Verweigerung der 3. Schicht nachdenke.