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Vorübergehender Wechsel von 2-Schicht auf 3-Schicht

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Don78
Jun 2022 bearbeitet

Hallo,

auf Grund der Auftragslage wurde vom vorherigen BR zugestimmt, dass eine Abteilung vom 2-Schicht Betrieb auf 3-Schicht wechselt. Dies sollte zeitlich begrenzt für 3 Monate geschehen. Zuschläge wurden entsprechend gezahlt. Jetzt haben wir von der GL eine Antrag vorliegen, dies um weiter 3 Monate zu verlängern. In einigen Verträgen steht expliziet 2-Schicht, in anderen nur pauschal Schichtbetrieb. Frage ist nun, können wir dem zustimmen, ist das rechtlich okay? Wir sind alle neu im Gremium und stehen jetzt vor einer Entscheidung von der wir keine Ahnung haben.

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Community-Antworten (4)

S
Stefan1808

13.06.2022 um 15:33 Uhr

Hi,

der vorherige BR hat doch dem Wechsel sicher nicht zugestimmt ohne vorher die rechtliche Lage zu prüfen.

Also warum sollte da einer Verlängerung etwas im Wege stehen?

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Don78

13.06.2022 um 15:40 Uhr

Es weiß halt keiner von uns, ob das immer wieder fröhlich verlängert werden kann, oder ob es da eine Grenze gibt. Ob vlt. die Zuschläge irgendwann angepasst werden müssen usw.

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DummerHund

13.06.2022 um 15:46 Uhr

"Ob vlt. die Zuschläge irgendwann angepasst werden müssen usw."

Dies kann man dem AG doch als Forderung für eine weitere Verlängerung für 3 Monate stellen. Der AG will was, also soll er auch was dafür geben.

R
Relfe

13.06.2022 um 15:47 Uhr

das solltest Du wirklich mal mit einen Arbeitsrechtler prüfen bez. der Rechtslage, dafür benötigt man auch die Details aus Av, BV ggf TV.

Aber andere Frage: was ist denn die Alternative, wenn man die Aufträge in 2-Schichten nicht bewältigt bekommt? Aufträge liegen lassen? Konsequenzen für den Betrieb? Mehr MA einstellen, geht das so einfach und sind die Fachleute am Arbeitsmarkt verfügbar? diese Fragen würde ich mir zuerst stellen, bevor ich über die rechtlcihen Möglichkeiten der Verweigerung der 3. Schicht nachdenke.

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