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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitszeitenumstellung von 2 auf 3 Schichten

A
Alessio
Jan 2018 bearbeitet

zur zeit arbeiten wir 2 schicht, Früh+Spät aufgrund der gute auftragslager sowie bessere ausnutzung der maschinenlaufzeit will der Arbeitgeber auf 3 Schicht ( Teilkontinuierlich ) umstellen. Wir im BR sind der meinung das der AG nicht nur die zustimung des BR sondern auch die zustimung des Gewerbeaufsichtsamt braucht. Unsere begründung stützt sich auf die Nachtschiht zB. wen mitte in der woche Mittwochs Feiertag ist so muß die Nachtschicht aufgrund der arbetszeitplan 22 Uhr bis 6 Uhr von Dienstag auf mittwoch in den Feiertag hinein arbeiten. Feiertags+Sonntags arbeiten nach ArbZG Zulassungspflichtig, AG sagt nein er braucht keine genehmigung vom Gewerbeaufsichtsamt. Unsere bitte wer hat erfahrung bzw. das wissen in diese gebiet und kann uns paar Tips geben.

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Community-Antworten (2)

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Petrus

15.06.2007 um 16:40 Uhr

Ich würde behaupten, euer ArbGeb hat recht: siehe § 9 (2) ArbZG

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Alessio

15.06.2007 um 17:52 Uhr

Hallo Petrus,

danke für den schneller Tip, das sind die situationen wo ein kleine hinweis uns weiter helfen das problem zu lösen.

Wünsche ein schönes wochenende.

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