Erstellt am 31.08.2013 um 09:11 Uhr von gironimo
Ihr beschließt, den Rechtsweg zu beschreiten und ein Beschlussverfahren gegen den AG einzuleiten und hierzu einen Fachanwalt (Herrn XYZ) als Rechtsvertreter des BR vor dem Arbeitsgericht zu beauftragen.
Erstellt am 31.08.2013 um 09:44 Uhr von Hoppel
@ Teufel
Gehe ich recht in der Annahme, dass unter der BV nicht die Unterschrift Eures Chefs steht, der also nicht Euer Vertragspartner ist?
Dann ist nicht dieser Chef Euer Ansprechpartner sondern Euer Vertragspartner = Arbeitgeber.
Als BR habt ihr keinerlei Weisungsbefugnis, andere KollegInnen auf die Einhaltung/Beachtung einer BV verpflichten zu können. Ihr könnt aufmerksam machen, aber sonst auch nichts.
Der nächste Schritt muss also sein, den AG schriftlich zu informieren. Gleichzeitig ist der AG aufzufordern, die Umsetzung und Einhaltung der BV bei seinen Führungskräften einzufordern. Als Zusatz sollte man in diesem Schriftstück erwähnen, dass es dem BR um die Vermeidung einer Rechtsstreitigkeit geht. Der BR jedoch den Rechtsweg beschreiten würde, so die BV auch weiterhin missachtet wird.
Erstellt am 31.08.2013 um 10:04 Uhr von Charlys
Hinweis noch, auch jeder AN kann auf Einhaltung der BV klagen. Verlangt ein AG Maßnahmen welche gegen die BV verstoßen kann dieses auch von jedem AN beklagt werden. Denn die BV wird Bestandteil des ArbV wie auch ein TV
Erstellt am 31.08.2013 um 10:27 Uhr von Teufel
Nein, der Chef hat nicht unterschrieben.
Es war der damalige Personalchef .
Die b v wurdeüber die einigungsstelle ausgehandelt.
Also,wenn ich nun richtig verstehe müssen wir der Personalabteilung auftragen das sie sich drum
kümmern soll das der Chef die b v einhält.
Da gehen wir doch am besten zum Anwalt ,oder???
Erstellt am 31.08.2013 um 10:48 Uhr von Hoppel
@ Teufel
Mir ist leider noch immer nicht klar, welche Funktion dieser "Chef" hat! Ist es ein ganz normaler AN, der lediglich weisungsberechtigt ist?
Falls ja, ist die Personalabteilung zumindest nicht der komplett falsche Adressat. Die müssen ja nun wissen, wer die Geschäfte Eures Betriebs führen darf und wer nicht. Warum fragt ihr nicht einfach mal nach?
Abgesehen davon, sollte man als BR immer Eskalationsstufen einhalten. Bevor ein Anwalt beauftragt wird, sollte man doch zunächst einmal bei der Stelle auf Abhilfe drängen, die berechtigt ist, Abhilfe schaffen zu können.
Wenn dann nichts passiert, kann man noch immer einen Anwalt einschalten.
Erstellt am 31.08.2013 um 10:54 Uhr von Teufel
Habe nochmals nachgesehen.
Unser Marktleiter hat doch die b v unterschrieben.
Erstellt am 31.08.2013 um 11:36 Uhr von gironimo
.... und dieser Marktleiter ist auch der, der die BV nicht anwendet?
Dann habt Ihr ja wahrscheinlich bereits mit ihm geredet und ihn zur Einhaltung der BV angehalten - oder?
Erstellt am 31.08.2013 um 16:33 Uhr von Hartmut
@Teufel, macht daraus einen schriftlichen Vorgang, E-Mail reicht ("Sehr geehrter Herr XY, der Betriebsrat hat erfahren, dass ... Wir fordern Sie auf, klare Verstöße dieser Art gegen die BV ABC, die Sie ja selbst unterschrieben haben, ab sofort zu unterlassen.")
Sollte es zur Auseinandersetzung vor dem ArbG kommen, dürftet ihr sehr gute Karten haben.
Erstellt am 31.08.2013 um 17:02 Uhr von polybär
@Teufel,
was habt ihr für Sanktionen in der BV Vereinbart? gibt es dort einen Part der aussagt was Passiert wenn die BV missachtet wird ?
Erstellt am 01.09.2013 um 09:33 Uhr von Watschenbaum
Wie gehen wir nun richtig vor?
gironimo hat es bereits richtig mitgeteilt
praktisch würde ich als unerfahrener BR lieber so vorgehen:
1. BRV vereinbart einen Termin mit einem guten Fachanwalt für Arbeitsrecht
2. BRV schildert dann dort die Probleme und erkundigt sich, wie vorzugehen wäre
3. Ist der Weg klar, bittet man diesen Anwalt, die dafür nötigen Tagesordnungspunkte und Beschlußformulierungen dem BR zuzumailen
4. Sitzung einberufen, Tagesordnungspunkte korrekt auf die Einladung setzen, wie vom Anwalt vorformuliert, Beschlüsse fassen, wie vom Anwalt vorformuliert
5. Kaffee trinken, zurücklehnen und abwarten
Erstellt am 01.09.2013 um 09:39 Uhr von Teufel
Hallo Watschenmann.
Deine Antwort ist die die ich erwartet hatte.
Wir haben unserem Marktleiter , ich bin im einzelhandel tätig , schon oft gute Worte gegeben.auch schriftlich wurde das angemahnt.
Allerdings reagiert er nicht darauf,
Nun haben wir gesagt es muss was passieren .
Aber wie war uns nicht so klar.
Wie du erkannt hast sind wir nicht gerade erfahren.
Danke
Erstellt am 01.09.2013 um 10:08 Uhr von Watschenbaum
na dann ;-))
wichtig wäre noch
- man braucht keine Zustimmung des AG, einen Anwalt aufzusuchen oder zu beauftragen, da sich eine evtl. Kostenfrage nach § 40 BetrVG richtet
- um diesen Anwalt aufzusuchen, stellt sich der BRV einfach während der Arbeitszeit frei (bloße Abmeldung beim AG und einfache Rückmeldung, wenn die Sache erledigt ist),
nicht daß du meinst, du müsstest jetzt nach Feierabend heimlich zum Anwalt schleichen ;-)
- man muß dem AG auch nach der Sitzung keine Beschlüsse mitteilen, die gefasst wurden,
ich würde sogar von weiterem Schriftverkehr mit dem AG in der Sache erstmal komplett abraten, das übernimmt jetzt dann der Anwalt
- der Anwalt wird mit dem AG Kontakt aufnehmen und ihr wartet einfach nur ab
Erstellt am 01.09.2013 um 10:15 Uhr von polybär
@Teufel,
ich würde immer noch gerne Erfahren welche Tatsachen in ber BV stehen bei Verstoss ! Habt ihr dort was stehen? (Vertragstarfe?)
Ggf könnte es auch auf eine Kündigung der BV rauslauffen, wäre auch nicht das erstemal.
Erstellt am 01.09.2013 um 12:56 Uhr von Teufel
Hallo polybär.
In der b v steht nichts über Vertragsstrafen oder sonstiges.
Kündigung von unser Seite nicht akzeptabel.
Wäre dem AG mehr als recht, denn zur zeit ist der manteltarif von der -AG Seite gekündigt.
Der AG will voll flexible AZ und Arbeit auf Abruf im einzelhandel.
Wäre Supergau wenn die b v vom AG gekündigt wird.
Wirkt zwar nach aber besser würde die neue b v auf keinen fall werden ,
Diese die wir haben ist schon nicht das gelbe vom Ei.
Dankr
Erstellt am 01.09.2013 um 20:22 Uhr von polybär
@Teufel,
das deine BV keinen Vertragstafen Pasus hat ist mehr als ärgerlich, kein wunder das der Marktleiter die BV nicht ernst nimmt , er scheint sich im klaren zu sein das ihr ausser Protest beim AG erstmal nichts machen könnt.
Wie ist den die BV Nürchtern Berachtet ? Sind die Regularien noch Aktuell ? bzw sid sie noch Lebbar? oder sind sie so alt das keiner mehr entsprechend Arbeiten kann ? Das würde der Richter ja auch abwägen und fragen.
Das der BR sie nicht Kündigen möchte ist schon Verständlich, aber wie Sieht es der AG ? Also nicht der Marktleiter?
Die Durchsetzung der BV MUSS vom AG ausgehen ! Er muss dem Marktleiter auf die Füsse Tretten!
Das solltet ihr im Monatsgespräch klar stellen , anderfalls sehe ich die Vertrauensvolle zusammen Arbeit in Gefahr, wenn der AG seine Verträge nicht einhalten bzw durchsetzen kann , würde ich darin eine BR Behinderung sehen.
Mache dich mal bitte mit dem Vertrgswesen Vertraut ! Dein Marktleiter bedarf dringend einer andren "Ansprache".
Ich würde dir Raten dringend Entsprechende Seminare zu Besuchen, welche mit dem Kernthema BV und Vertragswesen
Um ernst genommen zu werden ist es mit unter hilfreich, die Sprache und die Wortdefinitionen zu kennen, dann kommt das mit der Augenhöhe auch besser rüber.
Am ende ist es eh eine Frage der Wahrnehmung und der Wertschätzung .
Wie ist den das Verhätniss zum Marktleiter?
Erstellt am 01.09.2013 um 20:32 Uhr von polybär
@Schlaubi,
Ja es stimmt eine Vertragstrafe ist etwas Zwischen dem AG und dem AN.
Deshalb ist ja auch in 77 Abs 1 Geregelt das der AG die BV Durchzusetzen hat ! Er muss den ANs klar machen das sie Ihr Verträge einhalten müssen ! Dazu gehören auch BVs !
IM Fall Teufel müsste der AG den Marktleiter Abstrafen bzw ihn an die Einhaltung der BV Erinnern ! Der BR kann den Marktleiter ja nicht Belangen (z.b Abmahung) Das muss der AG machen .
Betriebsvereinbarungen müssen vom Arbeitgeber durchgeführt werden (§ 77 Abs. 1 BetrVG). Die Durchführung der Betriebsvereinbarung ist zugleich Recht und Pflicht des Arbeitgebers. Durchführung bedeutet konkret, dass die einzelnen Regelungen der Betriebsvereinbarung allein vom Arbeitgeber umgesetzt werden müssen.
Erstellt am 01.09.2013 um 21:23 Uhr von seesee
Falls ihr einen Anwalt beauftragt: Haftungsausschluss der BRMs für den Fall, dass der Arbeitgeber die Rechnung nicht bezahlt, vereinbaren!