Erstellt am 26.08.2013 um 14:20 Uhr von seesee
§ 93 BetrVG Ausschreibung von Arbeitsplätzen.
Der Betriebsrat kann verlangen, dass Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebs ausgeschrieben werden.
Erstellt am 26.08.2013 um 14:54 Uhr von Hoppel
@ RitaMak
Die Kollegin ist als (kommissarische) Deutschlandchefin sicherlich keine AN i.S.d. § 5 BetrVG.
Der AG ist lediglich verpflichtet, dem BR entsprechende Personalia mitzuteilen > siehe § 105 BetrVG
Der § 93 BetrVG zieht für diese Position jedenfalls nicht!
Erstellt am 26.08.2013 um 14:55 Uhr von Pjöööng
Welche Aufgaben/Befugnisse hätte denn diese "Deutschlandchefin"?
Was würde mit den alten Aufgaben passieren?
Erstellt am 26.08.2013 um 15:16 Uhr von RitaMak
Hallo Zusammen,
vielen Dank schonmal für die bisherigen Tipps.
Bisher wurde nichts mitgeteilt darüber, was mit ihren alten Aufgaben passiert.
Bisheriger Verantwortungskreis war ein kleines Team vom etwa 6-8 Mitarbeitern für ein bestimmtes Salesteam/Geschäftsbereich.
Zukünftig würde sie alle Salesteams und übergreifend alle Geschäftsbereiche überwachen und an unsere übergeordneten Manager (lokal bei uns darf niemand irgendwas alleine entscheiden) reporten. Und natürlich das Geschäft vorantreiben indem sie mit den Verantwortungsträgern Kampagnen ausarbeitet
Sie wird bei allen Teammeetings dabei sein und Kundenbesuche gemeinsam mit unseren Vertriebsmitarbeitern wahrnehmen (übergreifend aller Geschäftsbereiche)
Um es ganz plump zu sagen : Wir haben bereits für jedes Team einen Teamleiter, der Deutschlandchef wiederrum ist ansprechpartnert aller Teamleiter und kann nichts entscheiden sondern Infos nur an unseren Mutterkonzern weiterleiten, denn dort wird entschieden, ob wir Budget bekommen/für was wir es ausgeben dürfen / ob Stellen erfoderlich sind / Kündigungen etc.
VG
Rita Mak
Erstellt am 26.08.2013 um 16:30 Uhr von gironimo
Also ich denke, wenn der BR die Ausschreibung von Stellen verlangt hat, muss der AG auch freie Stellen ausschreiben. (§ 93 BetrVG), sofern es eben keine leitende Position ist.
Dabei braucht der BR diese Forderung ja nur einmal erheben - und dann ist es so. Allerdings muss dies natürlich vorher geschehen sein. Der BR kann nicht, wenn der AG eine Stelle bereits besetzen will sagen, nun schreibe diese Stelle erst mal aus.
Ihr könnt Euch denn noch auf Details mit dem AG einigen - so lange die aber nicht bestehen, muss jede Stelle intern ausgeschrieben werden.
Ob im konkretem Fall dies etwas bringt, ist eine andere Sache. Es müssten ja auch andere Bewerber da sein. Und oft sind - obwohl theoretisch vorhanden - die dann doch nicht da (nach eingehenden "freundschaftlichen" Gesprächen mit dem nächst höheren Vorgesetzten....)
Erstellt am 27.08.2013 um 19:19 Uhr von Hartmut
@Rita Mak: Deine Frage wurde von den BR-Kollegen im Forum bereits perfekt beantwortet. Ich möchte dem nur hinzufügen, dass du keine Besserung geloben musst! :) Du bist hier jederzeit willkommen und darfst natürlich auch weiterhin mit guten Fragen "nerven"!! :)
Erstellt am 28.08.2013 um 10:24 Uhr von RitaMak
Vielen Dank euch allen, ihr habt mir sehr weitergeholfen
@ Hartmut : Vielen Dank für die lieben Worte:-)
VG
Rita Mak
Erstellt am 26.02.2020 um 12:04 Uhr von Sepp4711
Kann der AG nicht "einfach" eine Umstrukturierung damit rechtfertigen, indem er sagt, in diesem Rahmen wurde eine Person befördert, die in dem Prozess dafür vorgesehen war? War bei uns so, der Betriebsrat konnte nichts machen.
Erstellt am 26.02.2020 um 12:13 Uhr von Kjarrigan
Möchtest du die "Leiche" mit deinem "Kölnisch Wasser" wieder zum Leben erwecken - Sepp4711 ?
Erstellt am 28.02.2020 um 19:55 Uhr von Sepp4711
? Hab erst danach gesehen, dass der Thread von 2013 ist. Aber danke für die sinnfreie Antwort.