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Muss eine Stelle intern ausgeschrieben werden oder darf gleich befördert werden?

R
RitaMak
Feb 2020 bearbeitet

Hallo Zusammen,

es tut mir leid, dass ich dieses Forum so extrem ausreize aber ich gelobe Besserung (habe mir bereits einige Seminare rausgesucht) :-)

Folgende Situation haben wir : Unser Deutschlandchef hat die Firma verlassen (kein Leitender Angestellter, Mutterkonzern England)

Nun wurde eine der Teamleiterinnen vorübergehend bis Ende 2013 als Vertretung ernannt. Unser Mutterkonzern wird bis Ende Oktober entscheiden, ob sie jemand externes einstellen oder besagte Teamleiterin dauerhaft zur Deutschlandchefin befördern (einer unserer verantwortlichen Manager hat bereits gesagt, dass sie seine bevorzugte Lösung wäre)

Nun meine Frage : Darf sie einfach befördert werden ohne das die Stelle intern ausgeschrieben wird ? Wir haben 2 weitere Teamleiter die ebenfalls diese Stelle ausüben könnten)

Wenn es der Fall ist, dass sie einfach befördert werden kann (ohne interne Stellenausschreibung), dürfen wir uns als BR gegen diese Einstellung/Beförderung aussprechen? Wenn ja, welche Auswirkungen hätte es?

Gegen diese Teamleiterin sind bereits Mobbing wie auch Diskriminierungsvorwürfe erhoben worden. Auf Gleichbehandlung legt sie keinen Wert und Deutsches Recht interessiert sie genauso wenig. Bisher konnte sie all das gut kaschieren, denn es ist nicht bis zu unserem Mutterkonzern vorgedrungen

Vielen Dank für eure Hilfe

VG Rita Mak

9.319010

Community-Antworten (10)

S
seesee

26.08.2013 um 16:20 Uhr

§ 93 BetrVG Ausschreibung von Arbeitsplätzen.

Der Betriebsrat kann verlangen, dass Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebs ausgeschrieben werden.

H
Hoppel

26.08.2013 um 16:54 Uhr

@ RitaMak

Die Kollegin ist als (kommissarische) Deutschlandchefin sicherlich keine AN i.S.d. § 5 BetrVG.

Der AG ist lediglich verpflichtet, dem BR entsprechende Personalia mitzuteilen > siehe § 105 BetrVG

Der § 93 BetrVG zieht für diese Position jedenfalls nicht!

P
Pjöööng

26.08.2013 um 16:55 Uhr

Welche Aufgaben/Befugnisse hätte denn diese "Deutschlandchefin"?

Was würde mit den alten Aufgaben passieren?

R
RitaMak

26.08.2013 um 17:16 Uhr

Hallo Zusammen,

vielen Dank schonmal für die bisherigen Tipps.

Bisher wurde nichts mitgeteilt darüber, was mit ihren alten Aufgaben passiert.

Bisheriger Verantwortungskreis war ein kleines Team vom etwa 6-8 Mitarbeitern für ein bestimmtes Salesteam/Geschäftsbereich.

Zukünftig würde sie alle Salesteams und übergreifend alle Geschäftsbereiche überwachen und an unsere übergeordneten Manager (lokal bei uns darf niemand irgendwas alleine entscheiden) reporten. Und natürlich das Geschäft vorantreiben indem sie mit den Verantwortungsträgern Kampagnen ausarbeitet

Sie wird bei allen Teammeetings dabei sein und Kundenbesuche gemeinsam mit unseren Vertriebsmitarbeitern wahrnehmen (übergreifend aller Geschäftsbereiche)

Um es ganz plump zu sagen : Wir haben bereits für jedes Team einen Teamleiter, der Deutschlandchef wiederrum ist ansprechpartnert aller Teamleiter und kann nichts entscheiden sondern Infos nur an unseren Mutterkonzern weiterleiten, denn dort wird entschieden, ob wir Budget bekommen/für was wir es ausgeben dürfen / ob Stellen erfoderlich sind / Kündigungen etc.

VG Rita Mak

G
gironimo

26.08.2013 um 18:30 Uhr

Also ich denke, wenn der BR die Ausschreibung von Stellen verlangt hat, muss der AG auch freie Stellen ausschreiben. (§ 93 BetrVG), sofern es eben keine leitende Position ist.

Dabei braucht der BR diese Forderung ja nur einmal erheben - und dann ist es so. Allerdings muss dies natürlich vorher geschehen sein. Der BR kann nicht, wenn der AG eine Stelle bereits besetzen will sagen, nun schreibe diese Stelle erst mal aus.

Ihr könnt Euch denn noch auf Details mit dem AG einigen - so lange die aber nicht bestehen, muss jede Stelle intern ausgeschrieben werden.

Ob im konkretem Fall dies etwas bringt, ist eine andere Sache. Es müssten ja auch andere Bewerber da sein. Und oft sind - obwohl theoretisch vorhanden - die dann doch nicht da (nach eingehenden "freundschaftlichen" Gesprächen mit dem nächst höheren Vorgesetzten....)

H
Hartmut

27.08.2013 um 21:19 Uhr

@Rita Mak: Deine Frage wurde von den BR-Kollegen im Forum bereits perfekt beantwortet. Ich möchte dem nur hinzufügen, dass du keine Besserung geloben musst! :) Du bist hier jederzeit willkommen und darfst natürlich auch weiterhin mit guten Fragen "nerven"!! :)

R
RitaMak

28.08.2013 um 12:24 Uhr

Vielen Dank euch allen, ihr habt mir sehr weitergeholfen

@ Hartmut : Vielen Dank für die lieben Worte:-)

VG Rita Mak

S
Sepp4711

26.02.2020 um 13:04 Uhr

Kann der AG nicht "einfach" eine Umstrukturierung damit rechtfertigen, indem er sagt, in diesem Rahmen wurde eine Person befördert, die in dem Prozess dafür vorgesehen war? War bei uns so, der Betriebsrat konnte nichts machen.

K
Kjarrigan

26.02.2020 um 13:13 Uhr

Möchtest du die "Leiche" mit deinem "Kölnisch Wasser" wieder zum Leben erwecken - Sepp4711 ?

S
Sepp4711

28.02.2020 um 20:55 Uhr

? Hab erst danach gesehen, dass der Thread von 2013 ist. Aber danke für die sinnfreie Antwort.

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