Erstellt am 02.07.2013 um 12:56 Uhr von petrus
Die SiFa selbst ist mangelhafter Zusammenarbeit der falsche Ansprechpartner...
§5 (2) ASiG: "Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, daß die von ihm bestellten Fachkräfte für Arbeitssicherheit ihre Aufgaben erfüllen. ..."
Dann haben wir neben dem §80 Abs.1 Nr. 1, 9 + Abs. 2 BetrVG auch noch den §89, hier insbesondere Abs. 5: "Der Betriebsrat erhält vom Arbeitgeber die Niederschriften über Untersuchungen, Besichtigungen und Besprechungen, zu denen er nach den Absätzen 2 und 4 hinzuzuziehen ist."
Und das alles läßt sich dann nach §23(3) eskalieren...
Erstellt am 02.07.2013 um 15:29 Uhr von gironimo
wie petrus schon schreibt - gemäß § 80 BetrVG hat der BR Anspruch auf alle relevanten Informationen und Unterlagen, die der BR für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Aufgaben benötigt.
Also den AG auffordern dafür zu sorgen, dass die SiFa ordnungsgemäß informiert und die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellt.