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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Berufung einer Sicherheitsfachkraft - wieweit kann der BR dabei mitwirken?

K
Klaus
Jan 2018 bearbeitet

Muss der Betriebsrat angehört werden, wenn ein Mitarbeiter zur Sicherheitsfachkraft "berufen" wird, oder kann die Firma jeden bestimmen, ohne den Betriebsrat zu fragen?

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Community-Antworten (7)

FB
Frank B.

18.01.2006 um 16:49 Uhr

Ja, der BR ist nach §99 BetrVG.

RI
Ramses II

19.01.2006 um 00:07 Uhr

Frank,

wohl eher § 9 ASiG

H
Hubie

22.01.2006 um 15:05 Uhr

wie sieht es aus wenn die Sicherheitsfachkraft abberufen werden soll, hat da der BR mitzubestimmen???

A
Akira

23.01.2006 um 00:15 Uhr

Hallo Hubie Was meinst Du mit abberufen? Ich bin von meinem AG zur nebenamtlichen Fachkraft zur Arbeitssicherheit bestellt worden. unterzeichnet haben der BR, der AG,und meine Person. Nebenamtlich heisst, mache dies neben meinen sonstigen arbeitvertraglichen Aufgaben,werde dafür freigestellt

H
Hubie

23.01.2006 um 21:01 Uhr

Ja das ist bei mir auch so, nur bekomm ich eine Zulage für die zusätzliche Tätigkeit, die wär im Falle einer Abberufung natürlichwieder weg... also Frage ist kann er so einfach am Betriebsrat vorbei einfach abberufen, es paßt ihm nämlich nicht, dass ich mich in den BR hab wählen lassen....

A
Akira

23.01.2006 um 23:40 Uhr

Hallo Hubie Da hat dein AG aber nicht weit gedacht, eine Zulage bekomme ich nicht,das wurde mir direkt zu Beginn meiner Ausbildung schon von den Herrn aus der Zentrale gesagt.Man arbeite drann ;). Oh diese Frage kann ich Dir nicht so direkt beantworten,Sorry. Aber es ist doch so,das die FAsi und der BR eng zusammen arbeiten sollen!!!!! In meinem Fall schlagen sie auch zwei Fliegen mit einer Klappe. Bei einer bestimmten Zahl Arbeitnehmer muss er doch einen Fasi haben.Meine Unterlagen liegen im Betrieb,sehe morgen mal rein. Es ist wohl für den Fasi manchmal ....... weil man mir bei Begehungen zB. durch die BG beide Funktionen aufs Auge drückt. Du kämpfst auch gegen den BR. Da wird bei uns heiss und hart mit einander umgeganen, bis wir hier eine Lösung finden,wobei allen geholfen ist. So der BR hat Mitbestimmungrecht bei der Auswahl der Person,dann hat auch bei der Abberufung eine Mitsprache.Aber wie gesagt morgen mehr.

A
Akira

24.01.2006 um 20:33 Uhr

Hallo Hubie dein Arbeitgeber muss schwerwiegende Gründe haben um Dich, als FASi nicht mehr haben zu wollen. Mit der Aussage Du bist nun ein BR kommt er nicht weit.Aussage von unserem Gewerkschaftsbetreuer.

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