Hallo Kollegen,
welcher Betriebsrat ist nun zuständig?

Unser Betrieb, ein Krankenhaus hat ein weiteres Krankenhaus übernommen. Dies ist nun von der Geschäftsform eine 100% Tochter GmbH.
Der Geschäftsführer ist der Gleiche.
Im Übernahme Vertrag wird eine Kündigung der Mitarbeiter aus betrieblichen Gründen für 5Jahre fixiert.
Jetzt folgendes Problem: Inzwischen wurden mehrere Abteilungen, personell sowie von den technischen Einrichtungen ins Haupthaus
zusammen gezogen. Der Betriebsrat im Haupthaus wurde nicht rechtzeitig und umfassend über diese Maßnahmen informiert geschweige den angehört.
Der Betriebsrat stellt nun fest das es nun vereinzelt zu Mitarbeitergesprächen zwischen den "versetzten MA" und der Personalabteilung kommt.
Grund soll "Minderleistung" sein. Also es wird auf der Schiene des "individualen Arbeitsrecht", versucht übernommene Mitarbeiter los zu werden.
Meine Frage ist nun welche Möglichkeiten haben wir nun auf "kollegtiv rechtliche Weise" diesen MA zu helfen?
Beschluss zum §111BetrVG haben wir schon gemacht und Berater bestimmt.Geschäftsführung hat bisher nur so darauf reagiert, dass sie um Aufschiebung von uns genannten Frist um eine Woche bittet. Bleibt uns nun nur die Möglichkeit auf ein Beschlussverfahrens beim Arbeitsgericht?