Erstellt am 15.06.2013 um 00:08 Uhr von Olloowain
Was heißt falsch vergütet?
Inwiefern falsch!
Erstellt am 15.06.2013 um 00:43 Uhr von lunacappy
Ich arbeite als Abrufkraft und habe verschiedene Tätigkeiten und somit auch verschiedene Lohngruppen. Da ich aber keine feste Arbeitszeit habe ist bei mir immer nur der Grundlohn berechnet worden. Laut BetrVG 37 Abs.2 ( da gab es wohl mal eine Änderung ) müsste ich nach dem Lohnausfallprinzip bezahlt werden. Das würde für mich bedeuten den Durchschnitt. Da ich aber nicht weiss wie weit zurück ich das geltend machen kann und wie ich es schreiben soll bitte ich um Hilfe..
Erstellt am 15.06.2013 um 10:35 Uhr von gironimo
Es gibt keine generelle Formel. Rechne doch einfach mal den Durchschnitt der letzten 6 Monate aus. Dann schreibst Du dem AG einen Brief und bittest unter Bezug auf § 37 BetrVG um Korrektur der Vergütung von BR-Zeiten (inclusive des Seminars) und um zukünftig korrekte Vergütung. Wie weit rückwirkend der AG zahlen muss, richtet sich nach den geltenden Ausschlußfristen (Verjährung), die in Tarifen oft erheblich von der gesetzlichen Standardregelung abweicht.
Entweder der AG ist einsichtig und zahlt - oder Du braust eine Fachanwalt, der Dir dann weiter hilft. Vielleicht suchst Du überhaupt mal einen Fachanwalt auf, der Dir auch bei Formulierungen helfen kann.