Erstellt am 11.06.2013 um 14:52 Uhr von Renskea
Also,
wir zeigen die Einladung im Aushang und Intranet, eine schriftliche Einladung geht zusätzlich in jede Abteilung.
Gruß
Erstellt am 11.06.2013 um 14:56 Uhr von pillepalleTR
Da man als BR an einer regen Teilnahme der Belegschaft interessiert sein sollte, sollte jedes Mittel der Bekanntmachung genutzt werden. Dazu gehört eMail, Aushang, ggf. Beitrag auf der BR-Homepage - vielleicht sogar auf der Intranet(!)-Seite des Betriebes (höflich anfragen kostet nix) und Mund-zu-Mund-Propaganda.
Wenn du mit "Anschrift" einen Einladungbrief per "analoger Post" meinst, kommt das vielleicht nur für die AN in Frage, die durch andere Kommunikationsformen nicht erreichbar sind (z.B. bei Elternzeit, längerer Krankheit etc.).
Darüber hinaus sind lt. BetrVG einige Personen per Gesetz schriftlich einzuladen (s. §43 Abs. 2, §46 Abs.2 ).
Erstellt am 11.06.2013 um 15:04 Uhr von Thunfisch
Haben bisher immer schriftlich Eingeladen aber erhalten jetzt keine Adressen mehr bezüglich Datenschutz
Erstellt am 11.06.2013 um 15:12 Uhr von gironimo
Das Argument Datenschutz ist natürlich Unfug.
Letztendlich - wie hier ja auch schon geantwortet wurde - kommt es darauf an, möglichst alle in auffälliger Form an die Versammlung heranzuführen. Und da ist das eine Frage der betrieblichen Strukturen.
Neben dem schwarzen Brett, auf dem ja -wie böse Zungen behaupten - Betriebsgeheimnisse zwischengelagert werden können, weil keiner liest was da steht, nutzen wir E-Mail für die Einladungen. Auf die längerfristigen Termine weisen wir auch in regelmäßigen Infos hin, die über die Hauspost verteilt werden.