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Einladung zur Versammlung

T
Thunfisch
Jan 2018 bearbeitet

Wie ladet Ihr zur euren Betriebsversammlung ein? Schriftlich? Wenn ja wie per E-Mail, Anschrift, oder Aushang?

Gruß

86304

Community-Antworten (4)

R
Renskea

11.06.2013 um 16:52 Uhr

Also, wir zeigen die Einladung im Aushang und Intranet, eine schriftliche Einladung geht zusätzlich in jede Abteilung. Gruß

P
pillepalleTR

11.06.2013 um 16:56 Uhr

Da man als BR an einer regen Teilnahme der Belegschaft interessiert sein sollte, sollte jedes Mittel der Bekanntmachung genutzt werden. Dazu gehört eMail, Aushang, ggf. Beitrag auf der BR-Homepage - vielleicht sogar auf der Intranet(!)-Seite des Betriebes (höflich anfragen kostet nix) und Mund-zu-Mund-Propaganda. Wenn du mit "Anschrift" einen Einladungbrief per "analoger Post" meinst, kommt das vielleicht nur für die AN in Frage, die durch andere Kommunikationsformen nicht erreichbar sind (z.B. bei Elternzeit, längerer Krankheit etc.).

Darüber hinaus sind lt. BetrVG einige Personen per Gesetz schriftlich einzuladen (s. §43 Abs. 2, §46 Abs.2 ).

T
Thunfisch

11.06.2013 um 17:04 Uhr

Haben bisher immer schriftlich Eingeladen aber erhalten jetzt keine Adressen mehr bezüglich Datenschutz

G
gironimo

11.06.2013 um 17:12 Uhr

Das Argument Datenschutz ist natürlich Unfug.

Letztendlich - wie hier ja auch schon geantwortet wurde - kommt es darauf an, möglichst alle in auffälliger Form an die Versammlung heranzuführen. Und da ist das eine Frage der betrieblichen Strukturen.

Neben dem schwarzen Brett, auf dem ja -wie böse Zungen behaupten - Betriebsgeheimnisse zwischengelagert werden können, weil keiner liest was da steht, nutzen wir E-Mail für die Einladungen. Auf die längerfristigen Termine weisen wir auch in regelmäßigen Infos hin, die über die Hauspost verteilt werden.

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