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Versammlung

G
Gabino
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, ich habe zwei BR mittglieder in einer abteilung - wenn ich eine br versammlung einberufe für 13.30 kommt der eine pünklich... jetzt habe ich nur ein tagespunkt und nach 20 min ist die sitzung zuende. da der ander ab 14.00 uhr an der sitzung teilnehmen will wo bei dem anderen der pünglich war die schicht um 14.00 beginnt währe er gegangen um die schicht vom anderen zu übernehmen. meine frage muss ich so lange warten bis der zweite kommt und von vorn anfangen.... gabino

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Community-Antworten (1)

F
frager1

16.12.2008 um 14:24 Uhr

Nein, man muss nicht warten. BR-Mitglieder haben an BR-Sitzungen teilzunehmen. Dieses ist ihre Pflicht gem. BetrVG. Eine Verletzung dieser Pflicht ohne rehctl. Gründe kann zum Verlust des Mandates führen.

Grundsätzlich hat BR-Arbeit Vorrang vor der arbeitsvertraglichen Arbeit.

Hat man aber nur 1 TOP von 20 Minuten und es gibt ggf. betriebliche Probleme weil wie hier 2 Koll. in der gleichen Abteilung sind, kann man ja den termin so legen, dass beides möglich ist BR-Arbeit (also Sitzung) und die "normale" Arbeit. Wäre auch gem. § 2 BetrVG "vertauensvolle Zusammenarbeit AG und BR" so zu gestallten.

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