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Einsehen im Personalbüro

R
Raffy
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Leute,

wollte mal fragen was ich als BR im Personalbüro einsehen darf? Es geht um Gehaltslisten?? Evtl Arbeitsverträge der AN?? Was darf ich einsehen und was muss ich einsehen?? Danke euch

1.05205

Community-Antworten (5)

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metallica

31.05.2013 um 22:08 Uhr

Gehaltslisten ja, Arbeitsverträge mit Zustimmung des Betroffenen, Was möchtest du mit den Informationen erreichen?

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Raffy

31.05.2013 um 22:17 Uhr

Ein Berater hat mir gesagt als BR sollte man das machen. Man sollte das über seine AN wissen. Gehört wohl zu den Pflichten eines BR. Sind das nur Gehaltslisten??

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metallica

01.06.2013 um 04:02 Uhr

Interessant. Ja, in diesem Kontext Gehaltslisten. Eine Pflicht dazu gibt es allerdings nicht.

G
gironimo

01.06.2013 um 11:13 Uhr

§ 80 Abs 2 BetrVG: Zur Durchführung seiner Aufgaben nach diesem Gesetz ist der Betriebsrat rechtzeitig und umfassend vom Arbeitgeber zu unterrichten; die Unterrichtung erstreckt sich auch auf die Beschäftigung von Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen. Dem Betriebsrat sind auf Verlangen jederzeit die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen; in diesem Rahmen ist der Betriebsausschuss oder ein nach § 28 gebildeter Ausschuss berechtigt, in die Listen über die Bruttolöhne und -gehälter Einblick zu nehmen......

Nicht mehr und nicht weniger.....

R
Raffy

01.06.2013 um 11:48 Uhr

Dankeschön

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