W.A.F. LogoSeminare

Welche Papiere bei Einstellung einsehen ?

P
Paddy
Jan 2018 bearbeitet

§ 99 Abs.1 besagt ..."unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen....."

Dass ich dabei Einsicht in den Einstellungsbogen habe ist klar, aber muss der AG mir auch Einsicht in seinen Arbeitsvertrag gewähren ?

2.73908

Community-Antworten (8)

W
wahlvst

22.05.2011 um 11:34 Uhr

Diese Informationen müssen Sie an den Betriebsrat bei einer Einstellung weitergeben Ihr Betriebsrat kann einer Einstellung nur dann zustimmen, wenn er ausreichend informiert ist. Daher müssen Sie ihm vorher Folgendes mitteilen:

Name und genaue Personalien, Bewerbungsschreiben, Personalfragebogen, Ergebnisse des Auswahlverfahrens, Zeugnisse, Lichtbild, Lebenslauf, vorgesehene Eingruppierung, Zeitpunkt der vorgesehenen Einstellung, alle Umstände über die persönliche und fachliche Eignung sowie eventuelle betriebliche Auswirkungen, vorgesehener Arbeitsplatz einschließlich der geplanten Funktion, bei der Einstellung für eine Teilzeitbeschäftigung zusätzlich die Dauer und Lage der Arbeitszeit, bei der Einstellung für eine befristete Beschäftigung zusätzlich Beginn und Ende der Beschäftigung sowie gegebenenfalls Befristungsgrund. http://www.bwr-media.de/themen/personal/arbeitsvertrag/03960_arbeitsvertrag--bei-einstellungen-redet-der-betriebsrat-mit.php

Der Betriebsrat hat kein Recht auf Einsicht in die Arbeitsverträge, es sei denn ein Arbeitnehmer wünscht dies ausdrücklich. Sollen im Betrieb sog. "Formulararbeitsverträge" eingeführt und allgemein angewendet werden, so unterliegt dies der Mitbestimmung des Betriebsrats gem. § 94 Abs. 2 BetrVG. Der Betriebsrat hat grundsätzlich auch keinen Anspruch auf Vorlage von ausgefüllten Formulararbeitsverträgen, um z.B. die Einhaltung des Nachweisgesetzes zu prüfen. Hierzu bedarf es konkreter Anhaltspunkte (BAG, 19.10.1999, 1 ABR 75/98).

http://www.br-wiki.de/index.php?purl=/index.html&page=Seite%3AArbeitsvertrag

P
Paddy

22.05.2011 um 14:15 Uhr

Der Betriebsrat hat kein Recht auf Einsicht in die Arbeitsverträge, es sei denn ein Arbeitnehmer wünscht dies ausdrücklich.

Aus diesem Satz werde ich nicht soo ganz schlau, weil ich nicht so richtig weiß welcher Arbeitnehmer hier gemeint ist, aber ansonsten danke für die umfangreiche Antwort. Damit kann ich schon mal etwas anfangen.

W
wahlvst

22.05.2011 um 15:13 Uhr

Paddy der AN dem der ArbV gehört. Bedeutet, jeder AN kann mit seinem ArbV zum BR kommen und diesem diesen zeigen. Da aber AN den ArbV i.d.R. erst nach der Einstellung oder mit der Einstellung bekommen, können sie diesen auch erst dann dem BR zeigen. Verschwiegenheitsklauseln greifen übrigens nicht.

Der AG muss aber dem Br den ArbV nicht zeigen/vorlegen.

P
Paddy

22.05.2011 um 17:04 Uhr

Aha danke. Der Grund meiner Frage ist .....dass unser AG zur Zeit Arbeitsverträge "raushaut" in denen ein fester Stundenlohn genannt ist und zusätzlich jegliche tarifliche Erhöhung ausgeschlossen ist. Das heißt....man arbeitet bis zur Rente ohne jegliche Erhöhung , mit dem Lohn , mit dem man eingestellt wurde. Meiner Meinung nach ist der Vertrag Sittenwidrig, da der AG und AN der Tarifpartei angehören. Habe gerade solch einen Vertrag bei der Gewerkschaft zur Prüfung.

Trotzdem danke für die Antworten.

                    Paddy
S
sanifair

22.05.2011 um 21:12 Uhr

warum sollte der sittenwidrig sein? Auch wenn der AG im Verband ist muss er nicht TV-Lohn zahlen oder tarifl. Erhöhungen weitergeben.... wenn der AN nicht in der Gewerkschaft ist oder der TV allgemeinverbindlich ist (dann ist aber auch der Verband schnurz)

K
kunzundhinz

22.05.2011 um 21:58 Uhr

„Grundsätzlich gilt wenn sowohl das Unternehmen als auch der Arbeitnehmer tarifgebunden sind, trifft den Arbeitgeber die Pflicht, die entsprechenden Löhne zu zahlen oder die tarifliche Arbeitszeit einzuhalten“

sanifair: TV allgemeinverbindlich erklären macht ja die Regierung. Das hat hiermit erst einmal gar nichts zu tun. Denn dann gelten diese auch fpe AG welche nicht im Verband sind. Also unabhängig von 1. Teil

Empfehle nochmals ein Seminar beid er Gewerkschaft über das kleine 1x1 des Tarifrechtes.

aber auch hier lesen hilf: http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/tid-13845/arbeitsrecht-kein-arbeitgeber-darf-weniger-zahlen-als-tariflohn_aid_386223.html

T
takkus

23.05.2011 um 18:11 Uhr

Wie sieht das mit der Stellenausschreibung aus? Wenn diese nicht Innerbetrieblich gelaufen ist, weil wir dies nicht verlangt haben, können wir die öffentliche einfordern?

K
Kurzarbeiter

23.05.2011 um 23:40 Uhr

takkus

was hat dieses nun mit der Frage hier "Welche Papiere bei Einstellung einsehen ? " zu tun??

Ihre Antwort