Mehrarbeit trotz Kurzarbeit?
Hallo Kollegen,
Unser Unternehmen befindet sich momentan in Kurzarbeit, für dieses Wochenende wurde schonmal im Vorfeld Mehrarbeit/Sonderschichten angekündigt. Wir werden ebenfalls einen schriftlichen Antrag bekommen und daher eine Außerordentliche Sitzung einberufen.
Meine Frage: Ist Mehrarbeit in Kurzarbeit möglich?
Gruß
Community-Antworten (3)
17.04.2013 um 16:40 Uhr
Hallo, möglich it das schon. Ich nehme an dass nur bestimmte Abteilungen Mehrarbeit machen, z.B. die Produktion dass ein Auftrag Termingemäß ausgeliefert werden kann.
17.04.2013 um 18:06 Uhr
Schau einfach mal in §96 SGB III:
§ 96 Erheblicher Arbeitsausfall (1) Ein Arbeitsausfall ist erheblich, wenn
- er auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht,
- er vorübergehend ist,
- er nicht vermeidbar ist und
- im jeweiligen Kalendermonat (Anspruchszeitraum) mindestens ein Drittel der in dem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als 10 Prozent ihres monatlichen Bruttoentgelts betroffen ist; der Entgeltausfall kann auch jeweils 100 Prozent des monatlichen Bruttoentgelts betragen.
Der Knackpunkt ist vor allem 3. und 4. Die Bedingung aus 4. muss auf jeden Fall erfüllt sein: 1/3 der MA haben min. 10% Verdienstausfall. Was die anderen 2/3 der MA machen ist zunächst egal, zumindest dürfen sie voll arbeiten.
Weiter dann mit 3. und der bezieht sich auf Abs. 4 von §96:
Ein Arbeitsausfall ist nicht vermeidbar, wenn in einem Betrieb alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen wurden, um den Eintritt des Arbeitsausfalls zu verhindern.
Unter zumutbare Vorkehrungen kann natürlich fallen, MA die unter Kurzarbeit fallen würden an Arbeitsplätzen die von Mehrarbeit betroffen wären einzusetzen. Das wäre eine "zumutbare Vorkehrung". Das gilt natürlich dann nicht, wenn die von KA betroffenen AN an den anderen Arbeitsplätzen fachlich oder vertraglich (Weisungsrecht!) nicht einsetzbar wären.
Insofern: Wenn derartige Maßnahmen möglich wären, wäre Mehrarbeit unzulässig, da die KA der MA durch Einsatz in den höher belasteten Abteilungen unter Verzicht auf Mehrarbeit vermieden werden könnte. Ist derartiges nicht möglich, fallen die betroffenen MA unter die "egal" 2/3 und können bzw. müssen Mehrarbeit leisten. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die MA einen Job haben, bei denen die Mehrarbeit mittelfristig gar die Kurzarbeit beenden könnte (z.B. Vertrieb!) oder bei denen die Kurzarbeit zu einer Vermehrung der Aufgaben führt (was für Vorgetzte und Lohnbüro i.d.R. zutrifft).
18.04.2013 um 08:29 Uhr
Hallo zusammen,
@mainpower ----> so ist es. Leider kommt dieses zu oft vor, woran man erkennen kann, dass unsere Planung nicht die beste ist. Es kommt ebenfalls so oft vor, dass Anträge auf Mehrarbeit an einem Donnerstag (die Mehrarbeit soll am nächsten Tag statt finden) kommen und kaum Zeit ist zu reagieren. Dazu ist man in einer wirtschaftlichen Lage, wo man auf jedes verkaufte Teil angewiesen ist und daher Mehrarbeit zustimmen muss... auch wenn es auf diesem Wege ist.
@rkoch
Danke für die ausführliche Antwort. Die war sehr hilfreich!!! Habe jetzt etwas nachgeschlagen und verstanden. Danke auch für das super Beispiel. TOP!!!!!
Gruß
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