Hallo alle zusammen,

ich hab eine Frage: Das Unternehmen hat für die Monate Jul bis Ende Dezember mit Zustimmung des Betriebsrates und gültiger Betriebsvereinbarung (Gültigkeit von 07 - 12/14) Kurzarbeit beim Arbeitsamt angemeldet (6 Monate ist wohl üblich). Die Kurzarbeit wurde aber bisher nur im Juli gemacht und abgerechnet, seither ruht die Kurzarbeit (ist ausgesetzt, da in den Folgemonaten genug Arbeit da war). Es wurde beim Arbeitsamt auch keine weitere Kurzarbeit abgerechnet..aber auch die Kurzarbeit nicht offiziell als beendet erklärt (man könnte also im November oder Dezember sofern die Voraussetzungen gegeben sind wieder Kurzarbeit durchführen, was sowohl der Antrag als auch die Betriebsvereinbarung ja zulasen).


In der Betriebsvereinbarung steht, dass Mehrarbeit während der Kurzarbeit ausgeschlossen ist.

Und hier ist nun unser Problem...."während der Kurzarbeit"....heißt das in einem Monat in dem Kurzarbeit gemacht wird oder heißt das sogar in dem gesamten Zeitraum Juli bis Dezember?

Wir sehen den Zeitraum der Kurzarbeit eigentlich über den gesamten definierten und beantragten Kurzarbeitszeitraum. Die Geschäftleitung sieht ihn nur im Juli (tatsächlichem Kurzarbeitsmonat) und will nun im Oktober und November Mehrarbeit und Samstagarbeit anorden. Im Oktober haben wir ja keine Kurzarbeit.

Was ist nun der Zeitraum Kurzarbeit....die Monate in denen tatsächlich Kurzarbeit gemacht wird oder der beantragte Zeitraum???? Kann man in Monaten in denen tatsächlich keine Kurzarbeit gemacht und abgerechnet wird Mehrarbeit machen?

Bitte kurze Info, da wir reagieren müssen.