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Stellvertretender Betriebsratsvorsitzende hat sein Amt niedergelegt

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Peroangel
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, unser 2. Vorsitzender hat kurzfristig die Klamotten geschmissen, drückte mir seine Kündigung in die Hand, ich als BR Mitglied sollte diese weiterleiten an die GF. Ich habe aber abgelehnt, bevor ich einen Formfehler begehe, und ihm gesagt, er möchte es bitte selber an die GF zukommen lassen, ich hatte ja eine Kopie und informierte den Rest des Betriebsrates in einer außerordentlichen Sitzung.

Jetzt möchte er rechtliche Schritte einreichen, da ich nicht seine Kündigung angenommen hätte und diese zur GF geschickt hätte. Etwas Kindergarten, ich weiß, aber wie sind Eure Meinungen dazu ???

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Community-Antworten (12)

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AlterMann Akzeptiert

24.03.2013 um 23:31 Uhr

Hallo Peroangel, hatte Dich wohl falsch verstanden: Mit Kündigung meintest Du (nur) Rücktritt.

Dann bin ich der Meinung, dass die GF natürlich ein Recht hat zu erfahren, wer denn im BR sitzt. Wenn der reizende Kollege auch noch freigestellt war, muss das sogar ziemlich plötzlich geschehen, da sie für ihn ja sofort eine andere Tätigkeit finden müsste.

Und der Kollege hat sogar Recht: er muss den Rücktritt gegenüber dem BR erklären, alles weitere müsste der BR-Vorsitzende veranlassen. Der ist (im Gegensatz zum Kollegen) schließlich noch im Amt.

Trotzdem: Auf d i e Klage wäre ich gespannt. Dich als BRM kann er sowieso nicht verklagen, Du bist schließlich nicht sein Postbote. Eine solche Erklärung hat er dem BRV oder dem Gremium zu geben.

K
Kölner

24.03.2013 um 13:46 Uhr

Richtig gehandelt

A
AlterMann

24.03.2013 um 14:20 Uhr

Deine Meinung ist meine Meinung.

L
Lotte

24.03.2013 um 14:26 Uhr

Hallo Peroangel, ich gehe davon aus, dass Du nicht die Sekretärin des GF und auch nicht die Leitung der PA bist oder sonstwie bevollmächtigt, alle Kündigungen im Betrieb entgegenzunehmen und er Dir die Kündigung wirklich als BRM gegeben hat?

Was hast Du denn mit seiner Kündigung gemacht? Hast Du sie ihm zurück gegeben? Wüsste nicht, was er einklagen/beklagen will? LG Lotte

P
Peroangel

24.03.2013 um 16:36 Uhr

Hallo Lotte, schön, dass Du geantwortest hast, ich denke mal er ist in seiner Ehre gekränkt, oder so, er gab mir diesen morgens, um halb 7. Uhr, ich dachte, es wäre ein verspäteter Mehrarbeitsantrag, er haute einfach ab und wollte überhaupt nicht reden, und dann gab ich ihm dieses Schreiben wieder zurück, und sagte, dass er es bitte selber an die GF weiterleiten soll, jetzt verlangt er eine Entschuldigung, sonst will er rechtliche Schritte einleiten, ich sage ja , Kindergarten, aber besten Dank für Eure Antworten.

Gruß Peroangel

L
Lotte

24.03.2013 um 16:39 Uhr

Lustig. Wüsste gerne mal, wie er daraus eine Klage formulieren will ;-)

W
Watschenbaum

24.03.2013 um 16:41 Uhr

die Überschrift heißt : "er hat sein Amt niedergelegt" und dann sprichst du von "Kündigung"

was ist denn jetzt Fakt ? tritt er nur von seinem Amt zurück oder will er sein Arbeitsverhältnis kündigen ?

btw. was spräche denn dagegen, falls es sich um eine Kündigung handelt, diese einfach weiterzuleiten, unabhängig davon, ob man müsste oder nicht ?

schon irgendwie Kindergarten..................

P
Peroangel

24.03.2013 um 18:26 Uhr

Hallo Watschenbaum, habe mich da etwas falsch ausgedrückt, er tritt mit sofortiger Wikung von allen Ämtern des Betriebsrates zurück,, so war die Formulierung auf dem "Zettel".

Gruß Peroangel

N
Nubbel

24.03.2013 um 18:30 Uhr

erschreckend, und das sollte an die gf gehen? das ist nicht nur kindergarten, das ist auch noch unwissender kindergarten

S
Snooker

24.03.2013 um 19:01 Uhr

@Peroangel Im Grundsatz hat Nubbel recht, aber es bringt nix jetzt drauf los zu schimpfen. Was ihr in euer personeller Struktur in euerem Gremium habt geht erst einmal euch als Betriebsrat was an und erst in zweiter Linie dem AG. Dem AG dann in soweit nur das ihm mitgeteilt wird das xy aus dem BR ausgeschieden ist......und später dann noch das yz als stellvertretende/r BRV gewählt ist. Mach Du Dir mal kein Kopp das er Dich verklagen könnte. Er hätte dieses Schreiben euren BRV geben müssen.; dieser ist die empfangsberechtigte Person.

N
Nubbel

24.03.2013 um 21:48 Uhr

snooker, schimpfen, das sieht anders aus. und wenn hier nicht einmal grundlagenwissen vorhanden ist, sollte man das als gut gemeinten rat schon mal durchblicken lassen dürfen

N
Nubbel

24.03.2013 um 23:53 Uhr

Hallo zusammen, unser 2. Vorsitzender hat kurzfristig die Klamotten geschmissen, drückte mir seine Kündigung in die Hand, ich als BR Mitglied sollte diese weiterleiten an die GF. Ich habe aber abgelehnt, bevor ich einen Formfehler begehe, und ihm gesagt, er möchte es bitte selber an die GF zukommen lassen, ich hatte ja eine Kopie und informierte den Rest des Betriebsrates in einer Außerordentlichen Sitzung.

Jetzt möchte er rechtliche Schritte einreichen, da ich nicht seine Kündigung angenommen hätte und diese zur GF geschcikt hätte. Etwas Kindergarten, ich weiß, aber wie sind Eure Meinungen dazu ??? Erstellt am 24.03.2013 um 12:36 Uhr von Peroangel 46010

was ist daran falsch zu verstehen? ich fürchte, jedes wort war so gemeint:(

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