Unser Betriebsrat ist gewählt, BRV und Stellvertreter ebenso, beide stammen aus der Produktion.(ANgestellte in der Minderheit im Betrieb) Jetzt tauchen immer wieder die Behauptungen auf, dass die Angestellten ein Anrecht auf den Stellvertreter haben. Habe in Erinnerung, dass dies irgendwann abgeschafft wurde.Hat jemand evtl. Angaben dazu, ob es so ist und wo es steht?
Danke.