Hallo zusammen!
Ein Betriebsratskollege scheidet am 31.12.2013 aus dem Betrieb aus - er wird aber schon ab 01.06.2013 von der Arbeit frei gestellt. Nach seiner Auffassung möchte er aber sein Amt als stellvertretender Vorsitender des Gremiums weiter führen bis Ende Dezember. Dies macht nach Ansicht des restlichen Gremiums wenig Sinn, da ja eine Ersatzmitglied nachrücken wird. Hat der Kollege einen rechtlichen Anspruch darauf? Danke für Infos.