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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Eintragung in die Wählerliste bei Hausverbot in der Firma

A
artos
Nov 2016 bearbeitet

wie kann ich mich ,wenn ich hausverbot habe in die wählerliste eintragen

1.65703

Community-Antworten (3)

M
Mainpower

21.02.2013 um 17:59 Uhr

Hallo, Vermutungsmodus an, will da jemand den Kündigungsschutz?? Hausverbot fällt normalerweise nicht grundlos vom Himmel.

M
marile

21.02.2013 um 18:23 Uhr

Die Wählerliste erstellt der Wahlvorstand ggf mit Unterstützung des AG. Dazu muss also kein AN in den Betrieb. Auch Langzeitkrank usw werden ja aufgenommmen.

Weirer, ein Hausverbot erfolgt idR mit Ausspruch einer Kündigung. Damit hilft dann weder eine Kandidatur noch ggf eine Wahl. Denn wenn die Kündigung nicht vom ArbG gekippt wird, endet alles mit Rechtswirkung der Kündigung. Auch würde mit diesem Tag ein Mandat enden.

PS: Wahlunterlagen sendet der WV Wahlberechtigten die nicht an der Wahl im Hause selbst teilnehmen können per Post zu, also dann Briefwahl.

G
gironimo

22.02.2013 um 10:33 Uhr

Das Telefon oder der E-Mailverkehr dürfte ja wohl nicht unterbrochen sein. Darum empfehle ich einfach den Wahlvorstand anzurufen und zu fragen ob Du auf der Liste stehst.

Oder willst Du kandidieren?

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