Eintragung in die Wählerliste bei Hausverbot in der Firma
wie kann ich mich ,wenn ich hausverbot habe in die wählerliste eintragen
Community-Antworten (3)
21.02.2013 um 17:59 Uhr
Hallo, Vermutungsmodus an, will da jemand den Kündigungsschutz?? Hausverbot fällt normalerweise nicht grundlos vom Himmel.
21.02.2013 um 18:23 Uhr
Die Wählerliste erstellt der Wahlvorstand ggf mit Unterstützung des AG. Dazu muss also kein AN in den Betrieb. Auch Langzeitkrank usw werden ja aufgenommmen.
Weirer, ein Hausverbot erfolgt idR mit Ausspruch einer Kündigung. Damit hilft dann weder eine Kandidatur noch ggf eine Wahl. Denn wenn die Kündigung nicht vom ArbG gekippt wird, endet alles mit Rechtswirkung der Kündigung. Auch würde mit diesem Tag ein Mandat enden.
PS: Wahlunterlagen sendet der WV Wahlberechtigten die nicht an der Wahl im Hause selbst teilnehmen können per Post zu, also dann Briefwahl.
22.02.2013 um 10:33 Uhr
Das Telefon oder der E-Mailverkehr dürfte ja wohl nicht unterbrochen sein. Darum empfehle ich einfach den Wahlvorstand anzurufen und zu fragen ob Du auf der Liste stehst.
Oder willst Du kandidieren?
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