Erstellt am 21.02.2013 um 16:59 Uhr von mainpower
Hallo,
Vermutungsmodus an, will da jemand den Kündigungsschutz??
Hausverbot fällt normalerweise nicht grundlos vom Himmel.
Erstellt am 21.02.2013 um 17:23 Uhr von marile
Die Wählerliste erstellt der Wahlvorstand ggf mit Unterstützung des AG. Dazu muss also kein AN in den Betrieb. Auch Langzeitkrank usw werden ja aufgenommmen.
Weirer, ein Hausverbot erfolgt idR mit Ausspruch einer Kündigung. Damit hilft dann weder eine Kandidatur noch ggf eine Wahl. Denn wenn die Kündigung nicht vom ArbG gekippt wird, endet alles mit Rechtswirkung der Kündigung. Auch würde mit diesem Tag ein Mandat enden.
PS: Wahlunterlagen sendet der WV Wahlberechtigten die nicht an der Wahl im Hause selbst teilnehmen können per Post zu, also dann Briefwahl.
Erstellt am 22.02.2013 um 09:33 Uhr von gironimo
Das Telefon oder der E-Mailverkehr dürfte ja wohl nicht unterbrochen sein. Darum empfehle ich einfach den Wahlvorstand anzurufen und zu fragen ob Du auf der Liste stehst.
Oder willst Du kandidieren?