Erstellt am 12.03.2010 um 14:04 Uhr von rolfo
Ja, der Listenführer muss nicht jeden auf seine Liste nehmen, der Kolllege kann ja eine eigene Liste machen. Aber, der Wahlvorstand macht schon gar keine Liste.
Bist du im Wahlvorstand kannst du natürlich eine eigene Liste machen, aber nicht als Wahlvorstand
Erstellt am 12.03.2010 um 14:15 Uhr von delagundula
@rolfo
***Bist du im Wahlvorstand kannst du natürlich eine eigene Liste machen, aber nicht als Wahlvorstand***
bitte um §§
Danke.
Erstellt am 12.03.2010 um 14:31 Uhr von rolfo
Hier bedarf es keines §§, der Wahlvorstand hat neutral zu sein und das Mitglied des WV ist aber auch Arbeitnehmer und als solcher kann er natürlich eine eigen Liste einreichen. Der Begriff Gegenliste zur Liste des Wahlvorstand stört mich ganz gewaltig
Erstellt am 12.03.2010 um 14:43 Uhr von nicoline
rolfo,
*Der Begriff Gegenliste zur Liste des Wahlvorstand stört mich ganz gewaltig*
Zu recht, ich glaube aber, dass es sich hier, wie so oft, um eine unkorrekte Wahrnehmung und Ausdrucksweise handelt!
Erstellt am 12.03.2010 um 15:19 Uhr von rolfo
vermute ich zawr auch, aber sowas solls ja auch geben