Habe eine Frage,

nach der ERA-Einführung gabe es ja sowohl Unter- als auch Überschreiter.

Stimmt es, dass die Angleichung der Gehälter innerhalb von 60 Monaten erfolgen mußte?

Wenn ja, was ist, wenn ein Arbeiter nach 60 Monaten immernoch über "ERA-Eingruppierung" verdient? Kann der Arbeitgeber weiterhin die tariflichen Erhöhungen anrechnen (also kürzen) oder muß nach den 60 Monaten trotzdem die volle tarifliche Erhöhung gezahlt werden?

Vielen Dank!!