ERA - Über-/Unterschreiter
Habe eine Frage,
nach der ERA-Einführung gabe es ja sowohl Unter- als auch Überschreiter.
Stimmt es, dass die Angleichung der Gehälter innerhalb von 60 Monaten erfolgen mußte?
Wenn ja, was ist, wenn ein Arbeiter nach 60 Monaten immernoch über "ERA-Eingruppierung" verdient? Kann der Arbeitgeber weiterhin die tariflichen Erhöhungen anrechnen (also kürzen) oder muß nach den 60 Monaten trotzdem die volle tarifliche Erhöhung gezahlt werden?
Vielen Dank!!
Community-Antworten (2)
17.01.2013 um 16:14 Uhr
Ich würde mich in tariflichen Fragen an die Gewerkschaft wenden.
18.01.2013 um 09:27 Uhr
Stimmt es, dass die Angleichung der Gehälter innerhalb von 60 Monaten erfolgen mußte?
In diesem Wortsinne nicht!
Die nachfolgende Beschreibung bezieht sich auf den TV ERA Bay. für andere Tarifbezirke (insbesondere BW) kann es im Detail anders sein:
Die 60 Monate sind die Phase der "Kostenneutralität" für den AG. In dieser Zeit werden Unterschreiter schrittweise (lt. TV 100 EUR/Jahr, per BV auch mehr oder weniger) an ihr reales Entgelt nach ERA herangeführt. Die Ersparnis des AG gegenüber dem realen Entgelt wird zur Gegenfínaninzierung (im Rahmen der Kostenneutralität) der Überschreiter verwendet:
Das Entgelt der Überschreiter wird in dieser Phase schrittweise auf ihr reales Entgelt nach ERA herangeführt. Zunächst behalten sie ihr (zu hohes) ehemaliges Entgelt, Entgelterhöhungen aus dem TV werden jedoch nur teilweise (lt. TV 1%, per BV mehr oder weniger) weitergegeben, dadurch steigt ihr Entgelt langsamer als das der anderen AN, bis Entgeltausgleich erreicht ist. Die Differenz zu dem realen Entgelt wird aus den Beiträgen der Überschreiter bzw. aus dem ERA-Strukturfonds (im Rahmen der Kostenneutralität) kompensiert.
Wenn ja, was ist, wenn ein Arbeiter nach 60 Monaten immernoch über "ERA-Eingruppierung" verdient? Kann der Arbeitgeber weiterhin die tariflichen Erhöhungen anrechnen (also kürzen) oder muß nach den 60 Monaten trotzdem die volle tarifliche Erhöhung gezahlt werden?
Nach 60 Monaten endet die Kostenneutralitätsphase. Alle Unterschreiter erhalten spätestens zu diesem Zeitpunkt ihr reales Entgelt, Überschreiter, bei denen die Entgeltanpassung zu diesem Zeitpunkt immer noch nicht abgeschlossen ist, werden weiter wie oben behandelt, bis letztlich irgendwann die Entgeltanpassung erfolgt ist. Dabei ist zu beachten, dass die Ausgleichszulage auf ewig gezahlt werden muss. Diese darf NUR im Falle eines Entgeltgruppensprungs (Umgruppierung) verrechnet werden. Ab diesem Zeitpunkt muss der AG allerdings die Kosten selbst tragen. Der ERA-Strukturfonds muss - so weit noch Volumen verbleibt - anteilig an alle AN ausgezahlt werden (wobei die AG da gerne eigene Theorien vertreten, wonach das nicht so ist).
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