Erstellt am 04.03.2018 um 18:24 Uhr von basilica
Was heißt era?
Über den eigenen Lohn wird man idR reden dürfen:
"Viele Arbeitsverträge enthalten Verschwiegenheitsklauseln, die den Mitarbeitern verbieten, mit Kollegen über ihr Gehalt zu reden. In der Regel ist das aber unwirksam."
http://www.zeit.de/karriere/beruf/2014-03/arbeitsrecht-ueber-gehalt-reden
Wenn Du über den Lohn eines anderen aus offen zugänglichen Quellen (zB Gerede in der Firma) erfahren hast, darst auch Du Deine Meinung dazu sagen.
Wenn du aber als Betriebsrat den Lohn des anderen nur aus den Lohn- und Gehaltslisten kennst, die Dir vom AG vorgelegt werden müssen (§ 80 BetrVG), dann darfst Du das nicht ausplaudern, jedenfalls nicht ohne Einverständnis des betroffenen Kollegen.
Aufgrund einer Verletzung der Verschwiegenheitspflicht kann den AG vor dem Arbeitsgericht Deinen Ausschluß aus dem Betriebsrat zu beantragen.
Eine Abmahnung oder Ermahnung würde ich für gerechtfertigt halten.
Eine Kündigung ist mit § 103 BetrVG und § 15 KschG aber aussichtslos.