Erstellt am 09.01.2008 um 10:24 Uhr von Konrad
Hallo
Handelt es sich um dies selbe Aufgabenbeschreibung? GL gibt die Aufgabe vor, aber die GL muss doch dies mit dem BR bzw. PAKO (paritätische Kommision) besprechen und mittels Niveaubeschreibung belegen können, warum diese Aufgabe nur EG 8 erfordert.
Ihr müsst es überprüfen ggf. widersprechen.
Erstellt am 09.01.2008 um 10:47 Uhr von Waiblinger
Hallo Konrad,
es handelt sich um folgendes:Es ist en Mitarbeiter für den Versuch,die GL sagt er hat noch nicht den gleichen Handlungsspielraum.Und bei den damaligen Lohngruppen haben wir es so gemacht das ein neuer erst eine niedriger hatte,nach 1 Jahr hat er dann die gleiche Lohngruppe bekommen wie die anderen Mitarbeiter.
Also kann die GL die EG 8 machen,aber muß eine neue Aufgabenbeschreibung rausgeben?Oder so denke ich wird der neue auf EG 9 eingestelle und hat noch keine Leistungszulage?Oder?
Erstellt am 09.01.2008 um 11:06 Uhr von Konrad
Hallo Waiblinger
Die GL muss euch bei neuen oder anderen Beispielen beteiligen nicht nur rausgeben!
Klar die nehmen das Niv-Beispiel EG 9 streichen auf der Rückseite was mit Handlungsspielrum raus und schon ist es EG 8.
ERA sieht solche „Einlern EGs„ nicht vor Besser wäre gleich korrekt in EG 9 eingruppieren, zunächst gibt es doch sowieso noch keine Leistungszulage, die kommt doch nach einer L-Beurteilung nach 6 oder 12 Monaten. So wäre das richtig.
Erstellt am 09.01.2008 um 11:20 Uhr von Waiblinger
Hallo Konrad,
Vielen Dan für Deine Antworten.Hilft uns weiter.Eine schöne Woche noch.
Grüße
Waiblinger