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ERA-Neueinstellung

W
Waiblinger
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben ERA zum 1.1.2008 eingeführt!Jetzt soll ein Arbeitsplatz ausgeschrieben werden,der schon 3 mal mit EG 9 besteht.Nun will die GL den neuen Arbeiter aber mit EG 8 einstellen?Wie gehen wir vor?Oder was müssen wir beachten?

Güße

4.15104

Community-Antworten (4)

K
Konrad

09.01.2008 um 11:24 Uhr

Hallo Handelt es sich um dies selbe Aufgabenbeschreibung? GL gibt die Aufgabe vor, aber die GL muss doch dies mit dem BR bzw. PAKO (paritätische Kommision) besprechen und mittels Niveaubeschreibung belegen können, warum diese Aufgabe nur EG 8 erfordert. Ihr müsst es überprüfen ggf. widersprechen.

W
Waiblinger

09.01.2008 um 11:47 Uhr

Hallo Konrad,

es handelt sich um folgendes:Es ist en Mitarbeiter für den Versuch,die GL sagt er hat noch nicht den gleichen Handlungsspielraum.Und bei den damaligen Lohngruppen haben wir es so gemacht das ein neuer erst eine niedriger hatte,nach 1 Jahr hat er dann die gleiche Lohngruppe bekommen wie die anderen Mitarbeiter.

Also kann die GL die EG 8 machen,aber muß eine neue Aufgabenbeschreibung rausgeben?Oder so denke ich wird der neue auf EG 9 eingestelle und hat noch keine Leistungszulage?Oder?

K
Konrad

09.01.2008 um 12:06 Uhr

Hallo Waiblinger Die GL muss euch bei neuen oder anderen Beispielen beteiligen nicht nur rausgeben! Klar die nehmen das Niv-Beispiel EG 9 streichen auf der Rückseite was mit Handlungsspielrum raus und schon ist es EG 8. ERA sieht solche „Einlern EGs„ nicht vor Besser wäre gleich korrekt in EG 9 eingruppieren, zunächst gibt es doch sowieso noch keine Leistungszulage, die kommt doch nach einer L-Beurteilung nach 6 oder 12 Monaten. So wäre das richtig.

W
Waiblinger

09.01.2008 um 12:20 Uhr

Hallo Konrad,

Vielen Dan für Deine Antworten.Hilft uns weiter.Eine schöne Woche noch.

Grüße Waiblinger

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