Erstellt am 27.04.2013 um 23:32 Uhr von Guenerb
Hallo Ruhelos, in Deinem Fall hat der BR ein Mitbestimmungsrecht, so Ihr einen habt. Dieser muss bei der Personaleinsatzplanung definiv auch Deine Interessen berücksichtigen und nicht nur alleine die wirtschaftlichen Interessen Deines Betriebes.
Paragragh 92 BetrVG