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Selbstherrlicher Vorsitzender. Was kann ich tun?

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Avalon
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen, brauche dringend RAT! ich bin nach 8jähriger Pause wieder im Br-Gremium. Der jetzige Vorsitzende ist ein alleinherrschender Vorsitzender. Wir sind 2 Fraktionen im Gremium. Zu der einen gehört er, zur anderen ich. Die Aufteilung im Gremium ist 8 Sitze er, 7 Sitze wir. wobei 1 sitz von den 8 eine andere Gewerkschaft angehört. Dies zur allgemeinen Aufklärung. Nun meine Fragen:

1.) Wir haben keine Geschäftsordnung bzw Arbeitsverteilungsplan - denn die alten Unterlagen des letzten BR gelten doch nicht mehr, oder?

Nun lässt der jetztige Vorsitzende uns 7 aus allen Gesprächen außenvor. Er führt "Gespräche" mit dem AG ohne Auftrag vom Gremium und natürlich auch ohne Information von allen BR-Mitgliedern über den Inhalt.

Was kann ich denn tun?

2.) Der Vorsitzende verteilt die Aufgaben nur an seine 8 Mitglieder und lässt die anderen 7 außenvor. Was gibts hier denn für Möglichkeiten? Geschäftsordnung bzw. Arbeitsverteilungsplan könnte schief gehen, da die Abstimmung grundsätzlich 8:7 für Ihn ausgehen.

3.) Der Vorsitzende bestimmt was ins Protokoll kommt und was nicht. Ist das möglich?

4.) Gibt es eine Gerichtsurteil zum Thema "ordnungsgemäße Vorbereitung zur BR-Sitzung"?

auch hier bekommen wir nur sperlich Unterlagen zu den Punkten. Hier sind doch alle BR-Mitgleider gemeint und nicht nur die freigestellten BR-Mitgleider, oder?

Wäre für Tipps sehr dankbar.

Liebe Grüße Avalon

2.26602

Community-Antworten (2)

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Lennepirat

25.05.2006 um 17:25 Uhr

Hallo Avalon,

zu 1.- Der BRV kann natürtlich Gespräche mit dem AG führen.Er kann aber keine Beschlüsse mit dem AG vereinbaren,und alleine auch keine Entscheidungen treffen. Die alten Verteilungen gelten natürlich nicht mehr,da ja wahrscheinlich bei sieben Neu-BRs alte Mitglieder ausgeschieden sind die Aufgaben hatten. Wenn er keinerlei Infos gibt,dann holt sie Euch bei Ihm.Geht hin und fragt nach!Immer und immer wieder. Außerdem solltet Ihr das in der nächsten BR-Sitzung auf die Tagesordnung setzen lassen. Er mag bei Abstimmungen die Mehrheit 8-7 haben,aber er kann die 7 nicht ignorieren! Beschlüsse die ohne euer Wissen getroffen werden sind nichtig! zu 2.- "Könnten schiefgehen" solltet Ihr ausprobieren.Vielleicht wirst Du dich wundern wenn Du fundiert zu Werke gehst,wie ein Abstimmungsergebnis sich verändern kann. zu 3.-Nein,das kann er nicht,da ist er an §34 Betr VG gebunden. zu 4.- Besorg Dir das Buch Fitting. Ist eines der Standartwerke für BR,und da kannst Du dir sehr sehr viele Antworten raus erarbeiten!

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Avalon

25.05.2006 um 21:50 Uhr

Vielen herzlichen Dank Lennepirat.

Leider lässt er sich auch nicht "berichtigen" bezüglich Protokoll sowie auch auf die ordnungsgemäße Vorbereitung, im Gegenteil- ermeinte nur - lass es halt dann gerichtlich überprüfen! Das kann auch eine Einstellung sein.

Leider könnten u.U. unsere Kolleginnen und Kollegen darunter leiden, das vergißt der BRV immer wieder.

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