Erstellt am 01.11.2012 um 13:32 Uhr von Matze
Der Betriebsrat ist zuständig!
BetrVG § 80 Allgemeine Aufgaben:
"(1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben:
1. darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen ... und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden;..."
Erstellt am 01.11.2012 um 13:38 Uhr von meckerziege
Und dazu kommt die Frage:
Warum wurde sie nicht eingehalten und seit wann?
Wurden vom AG Anordnungen gegen die BV gegeben oder sind es die
MA aus eigenen Stücken?
Erstellt am 01.11.2012 um 15:16 Uhr von wölfchen
. . . wenn Ihr den Dienstplan erhaltet und feststellt, dass bestimmte Kriterien, wie z.B. die Maßgaben der BV, nicht eingehalten wurden, dann wird der Dienstplan nicht genehmigt. Daraus folgt, dass Ihr nach § 87(2) eine Einigungsstelle anrufen müsst. Sollte dazu die Zeit zu knapp sein, weil es schon den Dienstplan betrifft, der z.B. in 14 Tagen anlaufen soll, wird (am besten über einen Anwalt) ein Eilantrag an das zuständige Arbeitsgericht auf eine einstweilige Verfügung eingereicht, dass dieser Dienstplan nicht gültig ist. Und dann MUSS sich der Arbeitgeber notgedrungen ganz fix mit Euch einigen und wenn es einen Tag vorher ist.
Solltet Ihr aus Unkenntnis den Plan abgesegnet haben, würde ich empfehlen, ein Anschreiben nachfolgen zu lassen, in dem Ihr darauf hinweist, dass Ihr diesen Plan für diesmal wegen der Kürze der Zeit habt durchgehen lassen, dass solches aber künftig nicht wieder vorkommen darf . . .
P.S.: Dabei nicht vergessen, die Formalien ordentlich einzuhalten (ordentliche Einladung, ordnungsgemäße Beschlußfassung) und immer schön die Mitarbeiter/innen informieren, sonst kommt mit Sicherheit die Argumentation der Gegenseite, dass der böse, böse BR an allem Schuld ist.
Erstellt am 01.11.2012 um 15:25 Uhr von leserin
Die BV ist Bestandteil des ArbV, also kann jeder AN auch auf Einhaltung klagen. Sollten AN durch die Nichteinhaltung Nachteile/ Schäden enstehen kann er den AG auf Schadenersatz verklagen.
Erstellt am 01.11.2012 um 15:26 Uhr von leserin
Der BR kann auch per Einstweiliger Verfügung den AG zur Einhaltung zwingen
Erstellt am 01.11.2012 um 17:59 Uhr von gironimo
Der Gang der Dinge ist: Der BR stimmt dem Dienstplan nicht zu und fordert die Einhaltung der BV.
Der AG ändert den Plan: Alles ist gut.
Der AG führt den Dienstplan aus: Der BR klagt auf Unterlassung
Der AG findet die BV nicht mehr zeitgemäß und kündigt diese: Neuverhandlungen; Einigungsstelle; so lange weitergelten der alten BV.
Natürlich kann auch jeder einzelne AN seine Rechte einklagen. Aber das macht ja wohl kaum einer.