Hallo,
wir haben folgende Situation:
Wir haben eine BV in der u.a. auch die Überstunden und die Gleittage geregelt sind. Diese BV wurde vor 8 Jahren mit dem ehemaligen Besitzer abgeschlossen. Dieser hat das Unternehmen inzwisvhen verkauft. Die neue Geschäftsleitung sitzt nicht in der gleichen Stadt wie wir und somit haben wir "nur" einen Standortleiter im Haus.
Diesem Standortleiter passt die Regelung der Gleittage nicht mehr. Er ist zwar bisher nicht an uns herangetreten, ich möchte aber trotzdem vorher wissen, ob er die BV kündigen kann, oder ob dies nur von der Geschäftsleitung durchgeführt werden kann.

Dieser Standortleiter ist allerdings auch unser Gesprächspartner als Stellv. der GL. Sprich, mit ihm führen wir regelmäßig unsere Gespräche und nur bei Dingen die er nicht entscheiden kann/will wenden wir uns an die GL.

Vielen Dank im voraus