W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wer kann die BV kündigen?

D
doedag2
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben folgende Situation: Wir haben eine BV in der u.a. auch die Überstunden und die Gleittage geregelt sind. Diese BV wurde vor 8 Jahren mit dem ehemaligen Besitzer abgeschlossen. Dieser hat das Unternehmen inzwisvhen verkauft. Die neue Geschäftsleitung sitzt nicht in der gleichen Stadt wie wir und somit haben wir "nur" einen Standortleiter im Haus. Diesem Standortleiter passt die Regelung der Gleittage nicht mehr. Er ist zwar bisher nicht an uns herangetreten, ich möchte aber trotzdem vorher wissen, ob er die BV kündigen kann, oder ob dies nur von der Geschäftsleitung durchgeführt werden kann.

Dieser Standortleiter ist allerdings auch unser Gesprächspartner als Stellv. der GL. Sprich, mit ihm führen wir regelmäßig unsere Gespräche und nur bei Dingen die er nicht entscheiden kann/will wenden wir uns an die GL.

Vielen Dank im voraus

4.90404

Community-Antworten (4)

M
Mecki

29.01.2009 um 17:56 Uhr

Hallo doedag2,

wenn die BV von der GL und dem BR abgeschlossen wurde, ist sie auch nur von der GL oder dem BR kündbar.

Grüße,

Mecki

DAH
Der alte Heini

29.01.2009 um 21:56 Uhr

doedag2 Die Frage ist, hat der Standortleiter denn die entsprechende Bevollmächtigung genanntes mit dem BR zu verhandeln und ein BV abzuschließen bzw. zu kündigen. Üblicherweise ist der Arbeitgeber oder die GL der Verhandlungspartner des BR bzw. eine bevollmächtigte Person. Ihr solltet vielleicht dafür sorgen, dass mehr Gespräche mit der Geschäftsleitung selbst stattfinden. Es kann nicht sein, dass eine Verhandlungspartner des BR, wenn er Dinge nicht entscheiden möchte,euch eine Tür weiter schickt. Der BR ist nicht der Laufjunge für Vorgesetzte, der sich bei unangenehmen Themen jemand suchen muss der im zuhört.

D
doedag2

29.01.2009 um 23:21 Uhr

@ der alte Heini,

ganz ehrlich, ob er die Bevollmächtigung hat wissen wir nicht. Denke aber eher nicht. Wir haben einen Anhang für die BV mit ihm abgeschlossen, haben uns das aber vorher von der GL absegnen lassen. Es ist halt einfacher mit ihm manche Dinge zu machen, als zu warten bis die GL mal wieder ins Haus kommt. Mit ihm setzt man was auf wo beide Seiten mit leben können und dann gehts per Mail zur GL und die sagen dann OK oder auch nicht. Wirklich wichtige Dinge, wie Gehalt, kann er def. nicht entscheiden. Da verhandeln wir auch direkt mit der GL.

Es wäre uns halt sehr recht, wenn er die BV nicht kündigen kann. Denn der GL sind die Gleittage 100% ig kein Dorn im Auge. Denn was 8 Jahre sehr gut funktioniert hat, kann ja nicht plötzlich schlecht sein.

R
RAKO

30.01.2009 um 11:05 Uhr

Ich hätte mit der Kündigung erstmal gar kein Problem. Die BV ist nach §87 BetrVG abgeschlossen und geht erstmal in die Nachwirkung (außer ihr habt eine Rückfallklausel). Die wiederum endet erst mit Abschluss einer neuen BV. Also erstmal zurücklehnen und abwarten. Wenn der Herr Standortleiter dann eine neue BV vom Zaun brechen will, gehts in die Verhandlungen. Also frohen Gemutes ans Werk und noch bessere Bedingungen für die Kollegen ausgehandelt! Und wenn Euer Standortleiter sich nicht darauf einlässt gibts da ja auch noch die Einigungsstelle. Mal sehen wie beliebt sich der Herr Standortleiter damit bei der Geschäftsführung macht.

Ihre Antwort