Erstellt am 10.10.2012 um 11:38 Uhr von gironimo
Nein, das wäre keine Arbeitszeit. Hingehen kannst Du natürlich.
Aber es gilt wie so oft: Es kommt darauf an.
Manchmal gestalten Gewerkschaften Ihre Veranstaltungen so, dass sie auch Wissensinhalte im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG vermitteln. Das müsstest Du dann aber bei der Gewerkschaft nachfragen oder es müsste ausdrücklich so in der Einladung stehen.
Erstellt am 10.10.2012 um 11:40 Uhr von GuidoW
Hallo lasvegas,
ich denke schon.Das Mitglied muss ja vom BR entsandt werden.
Mit dem Beschluss stellt der BR die Erforderlichkeit fest.
Wichtig ist dies auch, weil die Veranstaltung ja auch ausserhalb der Arbeitszeit ist.
Selbst bei einem Freigestellten wäre der Beschluss wichtig, da es auch ausserhalb der üblichen AZ ist.
Übrigens cooler Name.
Bin nächstes Frühjahr wieder dort.(zum 8.Mal :-))
LG Guido
Erstellt am 10.10.2012 um 12:18 Uhr von Streikbrecher
GuidoW
Bitte unbedingt die richtige Aussage von @gironimo beachten.
Also, sofern diese Veranstaltung nicht unter 37 Abs. 6 BetrVG fällt und entspreched ausgeschrieben ist, ist es FREIZEIT.
Also KEIN Beschluss und kein Freizeitausgleich oder Erstattung von Kosten
Reine INFO-Veranstaltungen sind Freizeit!