Grille,
Berater? Hier schreiben BR, die Lust am Meinungsaustausch habe und gerne auch mal Wissen zur Verfügung stellen, aber Berater sind wir nicht ;-)
Könnt Ihr denn Bilanzen lesen und versteht etwas von Liquiditätsplanung, Cash Flow, GuV?
Am Anfang bietet sich ja immer eine Schulung an in der man auch klären kann, was für Euch in Eurem Unternehmen wichtig ist.
Zum Zahlenverständnis reicht eine Schulung aber oft noch nicht, da wäre Vorwissen oder aber der Wille, sich da was anzueignen, hilfreich.
Erstellt am 25.08.2012 um 10:56 Uhr von Nubbel
grille,
bilanz guv, liquiditätsplanung 1ten,2ten und 3ten grades, wirtschaftsplan. damit könnt ihr anfangen. falls vorhanden, macht mit dem controlling weiter. dann habt ihr erst mal genug zu tun. wenn es stockt, holt euch sachverstand ( indoorschulung) dazu.
lotte, es ging um anforderung von unterlagen. warum fragst du wissen und engagement ab? ohne unterlagen kann man nicht wissen, was man weiß und was man fragen sollte, falls man sich hilfe holt.
#Zum Zahlenverständnis reicht eine Schulung aber oft noch nicht, da wäre Vorwissen oder aber der Wille, sich da was anzueignen, hilfreich.#
und das lassen wir besser unkommentiert!
Erstellt am 25.08.2012 um 11:14 Uhr von Watschenbaum
Lotte hat schon recht
bevor man großartig irgendetwas anfordert, mit dem man letztendlich mangels Sachverstand nichts anfangen kann, sollte man erstmal eine entsprechende Schulung besuchen
- oder man hat günstigerweise in den Wirtschaftsausschuß Leute berufen, die über enstprechende Kenntnisse verfügen (muß ja kein BR-Mitglied sein, siehe 107 BetrVG)
für den Anfang würde ich Unterlagen anfordern, die einen ersten Überblick verschaffen, wie im 106 Absatz 3 Punkt 1 und 2 aufgeführt
Erstellt am 25.08.2012 um 11:16 Uhr von Lotte
Nubbel,
wenn man Deinem Vorschlag folgt, hilft man dem AG gggf. dabei, sich am Nasenring durch die Arena ziehen zu lassen.
Ja, wahrscheinlich ist es so, wie Du letztens schon anmerktest: ein BRM scheinst Du nicht zu sein...;-)
Und ich weiß nicht, was diese Andeutung mit dem Kommentieren soll? Ich habe damals meinen EBCL gemacht. Das kannst Du gerne kommentieren.
Erstellt am 25.08.2012 um 11:28 Uhr von Nubbel
wattschenbaum
aha
1.
die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens;
2.
die Produktions- und Absatzlage;
und welche unterlagen braucht man, um dies zu erkennen?
Erstellt am 25.08.2012 um 11:31 Uhr von Nubbel
lotte, es ging um anforderung von unterlagen. warum fragst du wissen und engagement ab? ohne unterlagen kann man nicht wissen, was man weiß und was man fragen sollte, falls man sich hilfe holt.
klar, die unangenehmen fragen werden ignoriert und du machst zur ablenkung ne neue baustelle auf. du hast gut auf gepasst!
Erstellt am 25.08.2012 um 11:48 Uhr von Watschenbaum
nubsel ,
wenn man davon ausgeht, daß im Wirtschaftsausschuß niemand sitzt, der so vom Fach wäre, daß er entsprechende Unterlagen ausdrücklich benennen kann, würde fürs erste auch reichen :
"Sehr geehrter Hr.AG
Um einen ersten Überblick zu erlangen über die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens sowie die Produktions- und Absatzlage, bittet Sie der Wirtschaftsausschuß um Vorlage entsprechender Unterlagen, aus denen diese Informationen hervorgehen-Fristsetzung -Mit freundlichen Grüßen"
der AG ist verpflichtet zu informieren unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen,
nicht andersherum, daß der Wirtschaftsausschuß explizit Unterlagen benennen muß,
was er vermutlich mangels Kenntnis der Materie (noch) gar nicht könnte
Erstellt am 25.08.2012 um 11:52 Uhr von Lotte
Nubbel,
findest Du? Die Antwort habe ich gegeben.
Aber ich kann es gerne erklären ;-)
Gehen wir mal von einem WA ohne Vorwissen aus:
Der WA fordert vom AG detaillierte Unterlagen ohne die geringste Ahnung zu haben, was er da eigentlich anfordert und wie er das zu lesen hat.
Der AG kann dann dem WA die Unterlagen erklären und wird sich wahrscheinlich über den Unverstand des WA ins Fäustchen lachen. Und: der WA wird nicht mal wissen, auf welche Fragen es ankommt.
Neue Baustelle? Ich kann leider manchmal nichts mit Deinen Anspielungen anfangen und reagiere wohl dementsprechend. Und wunder mich...
PS: Genau so, wie watschenbaum schreibt, könnte man beginnen. Wobei ich weiterhin Wissen um die Materie für unerlässlich halte, wenn man dem AG auch Fragen stellen will, die einen Einblick über das hinaus geben, was er vielleicht Preis geben möchte.
Erstellt am 25.08.2012 um 16:04 Uhr von gironimo
Ich denke auch, dass eine Schulung für WA-Mitglieder sinnvoll ist. Es geht ja nicht nur darum Bilanzen etc. lesen zu können, sondern auch den Brückenschlag zu den Fragestellungen des Betriebsrats nachvollziehen zu können. Also zu wissen, was für den BR und seine Arbeit wichtige Informationen sind.
Erstellt am 26.08.2012 um 09:26 Uhr von Hoppel
@ Grille
Warum haltet Ihr Euch zu Beginn nicht ganz einfach an § 106 Abs.3 BetrVG?
Erst mal sollte Euch Euer AG umfassend unterrichten. Sucht Euch aus dem Katalog Abs.3 Fragestellungen heraus, die Euch besonders interessieren.