Erstellt am 13.11.2010 um 17:31 Uhr von wahlvst
Einfach doch einmal BetrVG § 106 Wirtschaftsausschuss lesen
Erstellt am 13.11.2010 um 19:31 Uhr von wahlvst
Baerchen und alphataurus
wer bestimmt oder bestellt die Mitglieder des Wirtschaftsausschuss?
Auch hier die Mehrheit!!!
Erstellt am 15.11.2010 um 09:16 Uhr von rkoch
@wahlvst
> In wie weit, spielt ein örtlicher Betriebsrat (1 von 4 in unserer Firma) in der o.g. Angelegenheit ein Rolle.
Ich glaub hier liegt die Sache im Argen......
@Baerchen
Der Hinweis auf §106 von Wahlvst war zwar grundsätzlich richtig, weiter hilft Dir aber IMHO §107 (2) BetrVG.
Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses werden vom Betriebsrat für die Dauer seiner Amtszeit bestimmt. Besteht ein Gesamtbetriebsrat, so bestimmt dieser die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses;
Bestimmt heißt, das mit der üblichen Mehrheit beschlossen werden muss. Da es bei Euch 4 BR gibt muss es auch einen GBR geben, also bestimmt dieser die Mitglieder, der einzel-BR hat dabei nur insofern mitzureden als dieser seine GBR-Mitglieder für die GBR-Sitzung auf der die Mitglieder des WA bestimmt werden instruiert.