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Wirtschaftsausschuss

B
Baerchen
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

wer bestimmt oder bestellt die Mitglieder des Wirtschaftsausschuss?

In wie weit, spielt ein örtlicher Betriebsrat (1 von 4 in unserer Firma) in der o.g. Angelegenheit ein Rolle.

Gruß

Baerchen

1.22303

Community-Antworten (3)

W
wahlvst

13.11.2010 um 18:31 Uhr

Einfach doch einmal BetrVG § 106 Wirtschaftsausschuss lesen

W
wahlvst

13.11.2010 um 20:31 Uhr

Baerchen und alphataurus

wer bestimmt oder bestellt die Mitglieder des Wirtschaftsausschuss?

Auch hier die Mehrheit!!!

R
rkoch

15.11.2010 um 10:16 Uhr

@wahlvst

In wie weit, spielt ein örtlicher Betriebsrat (1 von 4 in unserer Firma) in der o.g. Angelegenheit ein Rolle.

Ich glaub hier liegt die Sache im Argen......

@Baerchen

Der Hinweis auf §106 von Wahlvst war zwar grundsätzlich richtig, weiter hilft Dir aber IMHO §107 (2) BetrVG.

Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses werden vom Betriebsrat für die Dauer seiner Amtszeit bestimmt. Besteht ein Gesamtbetriebsrat, so bestimmt dieser die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses;

Bestimmt heißt, das mit der üblichen Mehrheit beschlossen werden muss. Da es bei Euch 4 BR gibt muss es auch einen GBR geben, also bestimmt dieser die Mitglieder, der einzel-BR hat dabei nur insofern mitzureden als dieser seine GBR-Mitglieder für die GBR-Sitzung auf der die Mitglieder des WA bestimmt werden instruiert.

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