W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wirtschaftsausschuss

S
Stevegunda
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen wir sind 150 Mitarbeiter und haben keinen Wirtschaftsausschuss, kann man den während einer Betriebsratsperiode einfach einen Wirtschaftsausschuss wählen? Kann der Betriebsrat sich die Mitarbeiter aussuchen und wieviele müssen es sein?

2.608013

Community-Antworten (13)

B
Barschti

17.05.2013 um 01:40 Uhr

Seit ihr der einzige BR in eurer Firma? Sollten mehere BRs dabei sein gilt das der GesamtBR den Wirtschaftsausschuss gründet. Wenn ihr der einzige BR seit dann müsst ihr den Wirtschaftsausschuss gründen und da können mit Absprache auch andere Kollegen die nicht im BR sind dabei sein (ein BR Mitglied muss jedoch min. dabei sein). Lies doch einfach nochmal §106 BetrVG durch, am besten mit Kommentar vom DKK oder Fitting, den ihr im BR hoffentlich schon besitzt.

G
gironimo

17.05.2013 um 10:48 Uhr

und ja - es ist jederzeit möglich. Und natürlich auch § 107 BetrVG lesen.

A
Akutschi

17.05.2013 um 17:17 Uhr

ab einer Größe von 100 Mitarbeitern ist ein Wirtschaftsausschuss zwingend(!) zu bilden. Andernfalls ist das ein grober Pflichtverstoß nach 23 BetrVG....was zur Auflösung des Betriebsrat führen könnte, und auch wird falls es so weit kommt......

T
Tanzbär

17.05.2013 um 17:32 Uhr

@Akutschi Falls es wie weit wozu kommt?

A
Akutschi

17.05.2013 um 17:42 Uhr

ähh, sry...zu einer Gerichtsverhandlung natürlich, der Arbeitgeber könnte auf Grund dessen den Betriebsrat auflösen lassen. Das ist ein grober Verstoß gegen die Gesetzlichen Pflichten ein W. Ausschuss(ab 100 MA) nicht zu installieren und begründet die Auflösung des Betriebsrats. Der Vorsitzende Richter wird keine andere Wahl haben als das Gremium aufzulösen.

W
Watschenbaum

17.05.2013 um 19:34 Uhr

natürlich hat der Richter eine andere Wahl

da ist ja wohl ein BR, der nicht weiß, daß er schon lange müsste, und jetzt sogar fragt, ob er überhaupt noch kann

zudem : selbst wenn ein BR keinen WA bilden will - wenn er die Glocken klingen hört ( und sie klingen recht lange , bevor überhaupt ein rechtskräftiges Urteil im Raum steht) , kann er immer noch schnell einen bilden

also warum immer gleich den Teufel an die Wand malen mit diesen "groben Pflichtverletzungen"

klar ist es ein "muß" , einen WA zu bilden ab einer bestimmten BR-Größe aber es ist auch nicht gleich das Todesurteil, es nicht zu tun

wobei ein Spitzen-BR vermutlich auch in derselben Zusammensetzung wiedergewählt wird, falls der utopische Fall einer Auflösung mal bis zum Ende durchgedacht wird, und um einen miesen BR wäre es sowieso nicht schade.................

A
Akutschi

20.05.2013 um 13:45 Uhr

"klar ist es ein "muß" , einen WA zu bilden ab einer bestimmten BR-Größe aber es ist auch nicht gleich das Todesurteil, es nicht zu tun"

Wenn der AG die Auflösung des BR anstrebt und gleichzeitig das Ziel verfolgt gewisse Entscheidungen zu fällen und zwar in der Zeit wo es kein BR gibt ist das ein GANZ SICHERS TODESURTEIL" und sonst gar nix! da muss man nicht versuchen irgend welche Beschreibung an den Haaren herbei zu ziehen und eine andere Aussage als nichtig da stehen zu lassen....der Richter hat Keine Wahl, wenn der AG die Auflösung will....und sonst gar nix!!

W
Watschenbaum

20.05.2013 um 14:32 Uhr

GANZ SICHERS TODESURTEIL

da hast du doch bestimmt ein Az dazu, oder ? gibt doch bestimmt schon irgendeinen Fall zu dem Thema, um das Ganze von der grauen Theorie mal etwas in die Praxis rüberzuretten ?

du kommst mir vor wie ein Pfarrer, der von der Kanzel dem staunenden gläubigen Gemeindevolk die übelsten Vorstellungen davon vermittelt, was alles passiert, wenn sie sich nicht an die zehn Gebote halten,

das funktioniert solange, bis einer der Schäfchen mal in die Situation kommt und mitkriegt, das erstmal gar nichts passiert

zusätzlich : weißt du, wielange es dauert, einen BR auflösen zu lassen ?

und selbst nach zig- Instanzen, dann tatsächlich vielleicht kurz vor der Auflösung stehend, Rücktritt und Neuwahlen, und alles wäre hinfällig

also, immer ruhig Blut

K
Kölner

20.05.2013 um 17:01 Uhr

@watschenbaum Die verbalen Amokläufer sterben nicht aus.

W
Watschenbaum

20.05.2013 um 17:35 Uhr

ich weiß ja nicht, was das immer soll aber manche ritzen sich mit einem rostigen Messer "grobe Pflichtverletzung" in die Stirn und peitschen sich zuhause tagelang aus, wenn mal eine Betriebsversammlung ausfällt oder eine Tagesordnung schnell noch ergänzt wird, weil man ja nun aus dem Amt gejagt und alle Beschlüsse ungültig wären ,-))

so gesehen müsste man wahrscheinlich grob geschätzt mindestens 50% aller BRs in diesem Lande auf der Stelle auflösen

A
akutschi

26.07.2013 um 09:44 Uhr

http://www.igmetall.de/reinigungsspezialist-kaercher-gericht-loest-betriebsrat-auf-12117.htm Live von gestern..... Grobe Pflichtverletzung....die latte kann auch viel weiter unter hängen....

B
blackjack

26.07.2013 um 09:49 Uhr

Der Arbeitgeber wär der Letzte, der dagegen vorgehen würde.

H
Hoppel

26.07.2013 um 09:58 Uhr

@ akutschi

Komische Einstellung, wenn ein BRM? meint, dass das mehrjährige pflichtwidrige Unterlassen von Betriebsversammlungen nicht so schlimm ist, wie ein fehlender WA ...

Anders kann Dein Spruch "mit "die latte kann auch viel weiter unter hängen" wohl nicht interpretiert werden ...

Ihre Antwort